Full text: Bismarcks Staatsrecht.

Der Staatsrat. 
  
Fürst Bismarck trat im April 1883 in der „Norddeutschen 
Allgemeinen Zeitung“ unter Bezugnahme auf die verschiedenen 
fehlgeschlagenen Versuche, eine Vereinfachung der parlamentarischen 
Geschäfte herbeizuführen, mit dem Vorschlage hervor, den Staats= 
rat wieder in Wirksamkeit treten zu lassen, um auf diese Weise die 
unabweisbar gewordene Entlastung der zur Zeit mit Geschäften 
überbürdeten Ministerien zu ermöglichen. 
Hierzu wurde amtlich ausgeführt: ¹⁰⁶) 
„Die gegebene Anregung hat in der gesamten Tagespresse 
die lebhaftesten Erörterungen hervorgerufen. Während eine 
namhafte Anzahl einflußreicher Parteiblätter sich über dieselbe 
günstig äußert, wird von der gegnerischen Presse die in Er= 
wägung gekommene Maßnahme entschieden bekämpft und als 
sachwidrig und nutzlos hinzustellen versucht. Von den viel= 
fachen bei dieser Gelegenheit gegen die Regierung erhobenen 
Vorwürfen glauben wir auf denjenigen nicht näher eingehen zu 
sollen, welcher in tendenziöser Weise in dem Vorschlage das Zu= 
geständnis erblicken will, daß die gegenwärtige Vorbereitung der 
an die gesetzgebenden Körper gelangenden Entwürfe eine mangel= 
hafte sei. Eine unbefangene Beurteilung wird mit dem An= 
erkenntnis nicht zurückhalten, daß diese Vorlagen genau mit 
derselben Umsicht und Sorgfalt ausgearbeitet werden, wie sie 
¹⁰⁶) efr. „Provinzial=Correspondenz“ vom 11. April 1883.
	        
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