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folgedessen gemeinhin weitergehende Vorstellungen knüpfen, so
beruht dies lediglich darauf, daß der Staatsrat in Preußen
noch gegenwärtig zweifellos zu Recht besteht und daß daher
vermöge desselben auf dem kürzesten Wege und ohne weitere
parlamentarische Schwierigkeiten zu verursachen, die gesuchte
Abhilfe geschaffen werden kann. Die Stellung des Staatsrats
wird allerdings gegenüber den bestehenden Organisationen eine
bescheidenere sein müssen, als dieselbe früher gewesen ist und
der Name annehmen lassen könnte. Aber auch in dieser nach
außen hin minder hervortretenden Gestalt wird er bei gehöriger
Organisation und entsprechender Zusammensetzung diejenigen
Dienste sehr wohl zu erfüllen im stande sein, welche von ihm
gefordert und erwartet werden.
Dies führt auf denjenigen Einwand, welcher anscheinend
die meiste Berechtigung für sich hat und der dahin geht, daß
die dem Staatsrate zugedachten Aufgaben auch in anderer weniger
umständlichen Weise ebenso erfolgreich erfüllt werden könnten.
Der Staatsrat wird wesentlich dazu berufen sein, als
kommissarisches Organ des Gesamtministeriums die Entwürfe
der Ressortministerien sachlich und formell zu prüfen, insbesondere
die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit derselben im ganzen und
einzelnen zu begutachten; die Aufrechterhaltung des Zusammen=
hanges der Entwürfe mit der bestehenden Gesetzgebung wahr=
zunehmen, Widersprüche derselben in sich und mit anderen
Gesetzen zu beseitigen, Unebenheiten und Unklarheiten in der
Redaktion zu verbessern. Für eine derartige Tätigkeit würden
Ministerial= und Fachkommissionen, wie sie von einzelnen Seiten
empfohlen worden sind, nur einen unvollkommenen Ersatz zu
bieten vermögen. Die Leistungen von Fachkommissionen sind
bisher, mit wenigen Ausnahmen, nicht besonders günstig be=
urteilt worden. Auch würde sich eine Zusammenberufung der=
selben nur bei ungewöhnlichen Anlässen rechtfertigen lassen. In
der Hauptsache würde es daher bei Ministerialkommissionen
bewenden müssen, deren Beratungen sich indessen, so wertvoll
dieselben auch an sich sind, im wesentlichen auf einen Meinungs=