Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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austausch beschränken, da die Mitglieder an die Weisungen 
ihrer Auftraggeber gebunden sind, und demnach eine eigentliche 
Beschlußfassung nicht stattfindet. 
Wesentlich anders gestaltet sich das Verhältnis, wenn mit 
diesen kommissarischen Erörterungen eine selbständige, ein= für 
allemal hierfür eingesetzte Körperschaft betraut wird. Bei der 
derselben einzuräumenden Unabhängigkeit werden die aus ihren 
Beratungen hervorgegangenen Beschlüsse den Charakter wirklicher 
Entscheidungen an sich tragen und schon hierdurch eine höhere 
Bedeutung in Anspruch nehmen können. Ein besonderer Vorzug 
liegt aber in der Ständigkeit der Behörde und in ihrer Zu= 
sammensetzung. Erstere bürgt dafür, daß das gesamte Gesetz= 
gebungswerk in einheitlichem Zusammenhange fortgeführt werden 
und die Tradition der Verwaltung gewissenhafte Wahrung 
finden wird. Letztere gewährt die Möglichkeit, daß für die 
gesetzgeberischen Arbeiten auf den verschiedenen Gebieten des 
öffentlichen Lebens zu jeder Zeit eine Anzahl der erlesensten 
und sachkundigsten Kräfte zu Gebote steht, welche, ohne in ihrem 
Urteile durch irgend welche Interessen voreingenommen und 
beeinflußt zu sein, auch aus diesem Grunde in höherem Maße 
als jede besondere Kommission befähigt sein werden, zu einem 
sachgemäßen und zutreffenden Urteil zu gelangen. Eine Vor= 
bereitung dieser Art, welche sich zugleich auf alle Einzel= 
bestimmungen erstreckt, wird demnach nicht nur an sich von 
großem Werte sein, sondern sie wird auch eine allseitig durch= 
gearbeitete gediegene Unterlage für die dann eintretenden Be= 
schlußfassungen des Gesamtministeriums liefern, welche die 
einzelnen bei der betreffenden Gesetzgebung zunächst nicht be= 
teiligten Ministerien ebenso wie das Staatsministerium selbst 
der gegenwärtigen Detailarbeit überhebt, und doch zugleich die 
Gründlichkeit der Schlußberatungen befördert. 
In diesem Sinne kann der Staatsrat auch innerhalb der 
Verfassung eine ersprießliche Tätigkeit entwickeln, und die Zwecke, 
welche mit der Wiederbelebung desselben verfolgt werden, er= 
füllen.
	        
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