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haben, so ist damit der Zweck verbunden, daß die Träger des
Staatsdienstes im engeren Sinne schon in dem vorbereitenden
Stadium der Gesetzgebung über die Bedürfnisse der verschiedenen
Berufszweige informiert werden, und daß die Repräsentanten
der letzteren andererseits auch über die Interessen des Staats=
organismus orientiert werden und, von den Bedürfnissen des
allgemeinen Staatslebens durchdrungen, zur Aufklärung der
öffentlichen Meinung die Vermittelung etwaiger einander ent=
gegenstehender Interessen übernehmen.
Eine solcher Art geregelte vorbereitende Tätigkeit, welche
auf die mannigfachen Interessen des Staates im einzelnen, wie
in ihrem ganzen Umfang Rücksicht nimmt, kann nur von wohl=
tätiger Wirkung auf die gedeihliche Lösung der Aufgaben sein,
zu denen Preußen berufen ist. Je größer und schwieriger die=
selben werden und je ernster sie zu nehmen sind, desto weniger
wird der Staat des Rates erfahrener, uneigennütziger und un=
parteiischer Männer entbehren können.“
Die Eröffnung des Staatsrats erfolgte am 25. Oktober
1884 im Königlichen Schloß durch den Kronprinzen. Die
Eröffnungsrede desselben betonte, daß die Wiederbelebung des
Staatsrats nach einer Unterbrechung von dreißig Jahren haupt=
sächlich den Zweck verfolge, die Gesetzentwürfe vor Einbringung
durch die Vertretungen des Reiches und Preußens darauf zu
prüfen, ob dieselben den Bedürfnissen des Landes entsprechen und
ob die Mittel, wodurch sie den letzteren gerecht zu werden suchen,
unter den gegebenen Verhältnissen die angemessenen und erfolg=
verheißenden seien.
Als Gegenstände, welche dem Staatsrat zunächst zur Be=
gutachtung zugewiesen werden sollten, wurden die Gesetzentwürfe
über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die im land=
und forstwirtschaftlichen Betriebe beschäftigten Personen, über
Subvention überseeischer Dampfschiffahrt und über Errichtung
von Postsparkassen bezeichnet. Darauf erfolgte die Verteilung
der Mitglieder in die sieben Abteilungen: für auswärtige An=
gelegenheiten und Kriegswesen, für Landwirtschaft, Domänen=