Die Zivilliste.
Fürst Bismarck war ein Schüler Stahls.
Er hat sich einmal dahin ausgesprochen, daß es für das
Reich vielleicht besser wäre, wenn die Fürsten nicht eine feste
Zivilliste erhielten, sondern ihre Einnahme aus den Domänen
beziehen würden ¹¹¹).
Denselben Gedanken finden wir in Stahls Philosophie des
Rechts, nur in anderer Form. Die Zivilliste sei in der Tat nichts
anderes als die alte Einrichtung des Kammergutes, im zeitge=
mäßem staatlichem Charakter geläutert, weil dadurch bewirkt
werde, fürs erste die Unveräußerlichkeit des Kammerguts, fürs
andere die gesetzlich feststehende Ausscheidung, wieviel für den
Staat, wieviel für das fürstliche Haus verwendet werden soll¹¹²).
In Hermann Wageners Staatslexikon wird hinzugefügt, nur in
diesem Sinne könne die Bewilligung einer Geldsumme an den
Landesherrn für politisch zweckmäßig erachtet werden, wogegen
sich die Bildung einer Krondotation aus Landgütern und Forsten
unter eigener Verwaltung der Fürsten, als die Selbständigkeit
und Befugnisse der Fürsten schärfer bewahrend vom konservativen
Standpunkte weit mehr empfehle.
Aber selbst bei Wagener wird zugegeben, es lasse sich nicht
verkennen, daß auch die Monarchen gewonnen haben durch größere
¹¹¹) efr. „Vossische Zeitung“ vom 19. Juni 1895.
¹¹²) efr. Friedr. Jul. Stahl, „Die Philosophie des Rechts“. Heidelberg,
akadem. Buchhandlung (Mohr) 1856. II, 2.