Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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wenn ich einen so ausgezeichneten Gelehrten, der unseren Ruhm 
dem Auslande gegenüber als Historiker vertreten soll, bezüglich 
der Gegenwart so reden höre. Also dieses Ministerregiment, 
diese Kanzlerdiktatur ist etwas, was gerade dann möglich wird, 
wenn Sie überhaupt das Ministerregiment an die Stelle des 
Königlichen Regiments setzen, wenn es Ihnen gelingt — es 
wird Ihnen aber nicht gelingen, denn Sie haben gar keine 
Unterlage hinter sich, die preußische Verfassungsurkunde weiß 
davon garnichts. Es ist das eine Urkunde, die, fürchte ich, viel 
zu wenig gelesen wird; viele Leute haben sie auf ihrem Tische 
liegen, sehen sie aber niemals an. Ich will nur den Titel von 
dem Könige lesen; von den Ministern ist nur ganz kurz in der 
Verfassung die Rede, wo gesagt wird, daß sie verantwortlich 
sein sollen und wie sie angefaßt werden sollen, wenn sie das 
Mißfallen der Majoritäten sich zugezogen haben. Es heißt in 
Tit. 3 „Vom Könige“ Art. 43: „Die Person des Königs ist 
unverletzlich.“ Nun, das ist sie, Gott sei Dank, in Preußen 
immer gewesen, und es hat außer einigen Verbrechern, die dem 
Strafgesetz verfallen, noch nicht jemand über sich gebracht, die 
Person des Königs zu berühren, zu schädigen, kurz seine Un= 
verletzlichkeit zu mißachten. Zu derselben rechne ich auch, daß 
das Königliche Ansehen, die Königliche Würde, die Ehre des Königs, 
in Worten geschont wird überall, wo der König erwähnt wird. 
Dieser Paragraph sagt meines Erachtens: in allen Diskussionen, 
wo vom Könige die Rede ist, — wenn ich etwa, wie Luther die 
zehn Gebote in seinem Katechismus weiter ausspinnt, hier die 
feineren Konsequenzen ausführen soll, so heißt dies nach der 
Verfassung: Ihr sollt vom Könige nicht anders als in Ehr= 
erbietung sprechen und nicht so in unehrlicher Weise, wie es hier 
in diesem Jahre vorgekommen ist. Ich meine die Rede des Herrn 
Abgeordneten Dr. Virchow. Die Minister des Königs sind verant= 
wortlich. Nun, gut! Gewiß sind wir das, und ich schrecke vor 
dieser Verantwortlichkeit nicht zurück. Meine Name steht auch 
unter diesem Erlaß, und ich bin, obschon im Krankenrecht, heute 
erschienen, weil mein Name darunter steht. Die Minister sind
	        
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