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Vollbesitz der Macht, der gesetzgebenden, wie jeder anderen, zu
der Zeit, wo die Verfassung erlassen wurde. Die Herren, die
mit mir, es werden wenige sein, in den Jahren 1849, 1850
und 1851 an der Verfassung gearbeitet haben, und die noch
parlamentarisch tätig sind, die mit mir 1851 die Verfassung be=
schworen haben, wissen, wie fern uns damals die konstitutionelle
Theorie der Majoritätsregierungen lag, und wie stark die Vor=
behalte waren, die der hochselige König bei der Beeidigung
machte über „die Möglichkeit“, mit dieser Verfassung zu regieren.
Es waren, wie dieser Vertrag geschlossen wurde, die Ansprüche
der parlamentarischen Einflüsse hinter dem heute vom Herrn
Abg. Dr. Hänel uns skizzierten Ideal damals noch sehr weit
zurück.
Daß es so in Preußen ist, ist doch ein großes Glück. Be=
denken Sie mal, wenn es anders wäre, dann wären wir ja gar
nicht hier; ich hätte gar nicht den Vorzug, zu Ihnen hier in
diesem Saale zu reden, wir hätten gar keinen Deutschen Reichs=
tag. Nehmen Sie mal an, daß von 1860 ab Se. Majestät,
unser konstitutioneller König, die Konstitution nach den Hänel=
schen Grundsätzen ausgelegt hätte und bis zur Entlassung der
Minister die ministerielle Politik, also beispielsweise die aus=
wärtige Politik meiner beiden Vorgänger zur Ausführung ge=
bracht, sich ihr gefügt hätte, und daß Se. Majestät die Minister
so gewählt hätte, wie die Majorität der Kammer, des Landtags
es damals angezeigt erscheinen ließ, daß also der König seine
Politik der Majoritätspolitik untergeordnet, die Hänelsche Legende
ins praktische Leben geführt hätte, dann hätten wir zunächst
keine reorganisierte Armee gehabt, das ist doch klar: denn die
Herren im Parlament verstanden die politischen Möglichkeiten
in Europa so wenig, daß sie sich darüber nicht klar waren, daß,
wenn man die deutsche Einheit wollte, das erste, was man dazu
brauchte, eine starke preußische Armee war und die Unterschrift
des Königs von Preußen.
Statt dessen wurde dieser König von Preußen in seinem
Versuch, diese Armee so stark zu bilden, daß er die deutsche