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„Wir bekommen schließlich zwei verschieden veranlagte Kate=
gorieen von Abgeordneten. Die einen, die die Zeit des Schlusses
garnicht abwarten können, um ihre Geschäfte, worin sie schwer
vermißt werden, wieder aufzunehmen, die anderen, die bedauern
und seufzen, wenn sie der liebgewordenen Gewohnheit, hier öffent=
lich zu sprechen, und den Fraktionen und Kommissionen beizu=
wohnen und den ganzen öffentlichen und kameradschaftlichen Be=
ziehungen entsagen müssen, weil sie in Gottes Welt weitere
Beschäftigungen eigentlich nicht haben, wenigstens keine solche, die
sie lieben. Wenn ich mir einen Beamten in guten oder
geringen Verhältnissen denke, der nach einer Reichs=
tagssitzung bei gutem Sommerwetter in warmen Tagen
wieder seine staubigen Bureaus besuchen und seinen
strengen Dienst tun soll und demselben Vorgesetzten
wiederum eine gewisse Anerkennung zollen soll, auf
den er bis dahin von seinen kurulischen Sessel mit
einer gewissen Geringschätzung herabgeblickt hat, von
der Höhe des Abgeordneten, so begreife ich, daß den,
wenn er an die Annehmlichkeiten des vergangenen par=
lamentarischen Lebens zurückdenkt, ein gewisses Heim=
weh beschleicht, und er wegen Ermüdung durch die par=
lamentarischen Arbeiten einen berechtigten Badeurlaub
anstrebt.“
Das Jahr 1882 brachte sodann den Allerhöchsten Erlaß vom
4. Januar desselben Jahres, der im vorhergehenden Kapitel be=
handelt wird, und der am 20. Dezember 1893 und am 5. Mai 1896
durch ministerielle Verfügungen aufs neue den Beamten einge=
schärft wurde.
Vierzehn Tage vorher war amtlich das Verhältnis der
Beamten zu den Wahlen erörtert worden. Es heißt in dieser
Darlegung:¹⁴²)
„Eine der schwierigsten und zugleich wichtigsten Fragen über
die Stellung der Beamten im Verfassungsstaat, besonders bei
¹⁴²) efr. „Provinzial=Correspondenz“ vom 21. Dezember 1881.