Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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erklärte am 6. Dezember d. J., daß keinen Beamten wegen 
seiner Abstimmung ein Nachteil getroffen habe oder treffen werde, 
daß es aber eine andere Frage sei, ob die Regierung verpflichtet 
oder berechtigt sei, Beamte zur Beförderung und Auszeichnung 
vorzuschlagen, die sich einer Agitation und notorischen Stellung= 
nahme gegen die Staatsregierung schuldig gemacht und zu der= 
selben in „dauernde Opposition“ gesetzt hätten. Genau in dem= 
selben Sinne hat der Minister sich ausgesprochen, als er in der 
Sitzung vom 14. d. M. durch den Abgeordneten Rickert zu 
abermaligem Zurückkommen auf diese Frage veranlaßt wurde. 
Klar und präzise führte Herr von Puttkamer aus, daß jedes 
ersprießliche Zusammenwirken zwischen der Regierung und den 
Beamten das Vertrauen zur Grundlage habe und daß von einem 
solchen Vertrauen zwischen prinzipiellen und erklärten politischen 
Gegnern weder bei uns, noch sonst irgendwo die Rede sein könne. 
Auf ihre politischen Beamten müsse die Regierung auch rücksichtlich 
der Wahlen rechnen können, die Erhaltung eines Vertrauens= 
verhältnisses zu den übrigen Beamten aber sei davon abhängig, 
daß dieselben sich jeder gegen die Regierungspolitik gerichteten 
agitatorischen Tätigkeit enthielten. Die persönliche Ausübung 
des Wahlrechtes habe mit dieser Mindestforderung, deren Unent= 
behrlichkeit nicht nur vom Reichskanzler, sondern bei gegebener 
Gelegenheit auch von dem Reichsgerichte anerkannt worden sei, 
nichts gemein. Über diese Forderung aber sei von der Regierung 
niemals herausgegangen und niemals eine willenlose Unter= 
ordnung der Beamten unter die Regierungsanschauungen gefordert 
worden. Darauf werde um so größeres Gewicht zu legen sein, 
als die Parteien der liberalen Opposition ihrer Zeit erheblich 
weiter gegangen seien und kategorisch verlangt hätten, daß nicht 
nur die Handlungen, sondern auch die Gesinnungen der Beamten 
in Betracht gezogen und daß Vertreter von der Regierungs= 
politik abweichender Meinungen erforderlichenfalls „geopfert“ 
werden sollten. 
An der Bündigkeit dieser Ausführungen ist der wohlausge= 
sonnene Plan der Opposition gescheitert. „Agitation“, „notorische
	        
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