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weilen in den Ruhestand zu versetzen. Es mag hierzu bemerkt
werden, daß die Staatsregierung bei ihrer Entschließung selbst=
verständlich nicht die Stellungnahme der betreffenden Beamten
in ihrer Eigenschaft als Landtagsabgeordnete zu den Tagesfragen,
sondern lediglich deren Verhalten gegenüber den besonderen
Pflichten des von ihnen gegenwärtig bekleideten Amtes in Be=
tracht gezogen hat. Die vaterländische Gesinnung und das aus=
geprägte Pflichtgefühl des preußischen Beamtenstandes werden,
wie nicht zu bezweifeln, dazu mitwirken, in Zukunft Geschehnisse
hintanzuhalten, die eben jetzt das Einschreiten der Staatsre=
gierung notwendig gemacht haben.“ —
Fürst Bismarck war bekanntlich damals nicht mehr am
Leben. Ein Brief von ihm über die Stellung der Land=
räte im politischen Leben aus der Zeit des Anfangs seines
Regiments an den damaligen Oberpräsidenten von Pommern,
Senfft v. Pilsach, gerichtet, spricht sich über den Anspruch auf
politische Unterstützung, den die Regierung damals an die Be=
amten stellte, sehr energisch wie folgt aus:
„Verehrtester Freund, Sie werden aus den amtlichen Mit=
teilungen des Staatsministeriums und der Herren Ressortminister
im allgemeinen entnommen haben, in welchem Maße wir auf
die Führung und die Kontrolle der Beamten in den Provinzen
durch die Herren Oberpräsidenten zählen. Ich erlaube mir, Sie
vertraulich auf einen Unterschied in den Anforderungen auf=
merksam zu machen, welche die Regierung an einzelne Kategorien
der Beamten stellt. Wir erwarten von allen, welche im Dienste
des Königs stehen, daß sie sich bei den Wahlen und außerhalb
derselben der Parteinahme gegen die von Seiner Majestät ein=
gesetzte Regierung enthalten und werden einen jeden Beamten
als Gegner der Regierung betrachten und behandeln, welcher
seinen oppositionellen Überzeugungen einen äußerlich erkennbaren
und irgendwie praktisch wirksamen Ausdruck gibt. Anders ver=
hält es sich aber mit den Beamten politischer Kategorie, auf
deren Unterstützung jede Regierung angewiesen ist, und welche
eben deshalb amovibel sind. Von diesen fordern wir die aktive
Bismarcks Staatsrecht. 25