Der Volkswirtschaftsrat.
Als Fürst Bismarck im September 1880 das Ministerium
für Handel und Gewerbe übernommen hatte, richtete er an das
Präsidium der Handels= und Gewerbekammer zu Plauen aus
Friedrichsruh, datiert den 17. September, nachfolgenden Erlaß:
„Das Präsidium der Handels= und Gewerbekammer hat in
der gefälligen Eingabe vom 11. d. M., deren unmittelbarer
Zweck durch meine aus anderer Veranlassung inzwischen ge=
troffenen Verfügung gesichert ist, zugleich im allgemeinen der
Meinung erneut Ausdruck gegeben, daß alle die Interessen von
Handel und Gewerbe betreffenden Gesetzentwürfe rechtzeitig den
Handel= und Gewerbevertretungen zur Kenntnisnahme behufs
möglichst eingehender sachverständiger Begutachtung vorgelegt
werden möchten. Mit bezug hierauf erwidere ich dem Präsidium
ergebenst, daß ich von der Nützlichkeit einer derartigen Einrich=
tung überzeugt bin und meine gegenwärtige Stellung als preußi=
scher Minister für Handel und Gewerbe zu benutzen beabsichtige,
um in dieser Richtung zunächst für Preußen tätig zu sein und
so einer entsprechenden Einrichtung für das Reich vorzuarbeiten.
Ich bin mit Ihnen der Ansicht, daß bei Vorbereitung der
Gesetzentwürfe, welche die volkswirtschaftlichen Interessen betreffen,
die Kritik derselben vom Standpunkte derjenigen, die später da=
von durch die Ausführung betroffen werden, neben der Beratung
durch die amtlichen Faktoren der Gesetzgebung erhöhte Bürg=
schaften für die zweckmäßige Gestaltung der Gesetze gewährt.
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