Full text: Bismarcks Staatsrecht.

Der Volkswirtschaftsrat. 
  
Als Fürst Bismarck im September 1880 das Ministerium 
für Handel und Gewerbe übernommen hatte, richtete er an das 
Präsidium der Handels= und Gewerbekammer zu Plauen aus 
Friedrichsruh, datiert den 17. September, nachfolgenden Erlaß: 
„Das Präsidium der Handels= und Gewerbekammer hat in 
der gefälligen Eingabe vom 11. d. M., deren unmittelbarer 
Zweck durch meine aus anderer Veranlassung inzwischen ge= 
troffenen Verfügung gesichert ist, zugleich im allgemeinen der 
Meinung erneut Ausdruck gegeben, daß alle die Interessen von 
Handel und Gewerbe betreffenden Gesetzentwürfe rechtzeitig den 
Handel= und Gewerbevertretungen zur Kenntnisnahme behufs 
möglichst eingehender sachverständiger Begutachtung vorgelegt 
werden möchten. Mit bezug hierauf erwidere ich dem Präsidium 
ergebenst, daß ich von der Nützlichkeit einer derartigen Einrich= 
tung überzeugt bin und meine gegenwärtige Stellung als preußi= 
scher Minister für Handel und Gewerbe zu benutzen beabsichtige, 
um in dieser Richtung zunächst für Preußen tätig zu sein und 
so einer entsprechenden Einrichtung für das Reich vorzuarbeiten. 
Ich bin mit Ihnen der Ansicht, daß bei Vorbereitung der 
Gesetzentwürfe, welche die volkswirtschaftlichen Interessen betreffen, 
die Kritik derselben vom Standpunkte derjenigen, die später da= 
von durch die Ausführung betroffen werden, neben der Beratung 
durch die amtlichen Faktoren der Gesetzgebung erhöhte Bürg= 
schaften für die zweckmäßige Gestaltung der Gesetze gewährt. 
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