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Mein Streben geht dahin, den Entwürfen vor ihrer Einbringung
in die gesetzgebenden Körperschaften eine vorgängige größere
Publizität und eine spezielle sachkundige Beurteilung aus den
Kreisen der hauptsächlich Beteiligten zu sichern. Dieses würde
meines Erachtens durch die Herstellung eines permanenten Volks=
wirtschaftsrats zu fördern sein, welcher aus Vertretern des
Handels, der Industrie, der Landwirschaft und der übrigen Ge=
werbe behufs Begutachtung der wirtschaftlichen Gesetzentwürfe
zu bilden wäre. Die Verhandlungen des Königlich Preußischen
Staatsministeriums über diese Frage sind in der Vorbereitung
begriffen.“ —
Die Errichtung eines Volkswirtschaftsrates für Preußen war
durch Königliche Verordnung vom 17. November 1880 beschlossen
worden. Derselbe sollte Entwürfe von Gesetzen und Verord=
nungen, welche wichtigere wirtschaftliche Interessen von Handel,
Gewerbe und Land= und Forstwirtschaft betreffen, bevor sie der
Königlichen Genehmigung unterbreitet werden, sowie die auf den
Erlaß von Gesetzen oder Verordnungen bezüglichen Anträge und
Abstimmungen Preußens im Bundesrate, soweit dieselben das
gedachte wirtschaftliche Gebiet berühren, begutachten. Der
Volkswirtschaftsrat sollte laut der Königlichen Verordnung aus
75 vom König für eine Sitzungsperiode von je 5 Jahren zu
berufenden Mitgliedern bestehen. Von diesen sollten 45 durch
die Minister für Handel und Gewerbe, für öffentliche Arbeiten
und für Landwirtschaft auf Grund der Präsentation einer dop=
pelten Anzahl durch Wahl der Handelskammern, der Vorstände
der kaufmännischen Korporationen und der landwirtschaftlichen
Vereine vorgeschlagen werden. Ergänzende Bestimmungen für
die Beteiligung von Handwerkerinnungen wurden vorbehalten.
Von den 90 Präsentierten sollten dem König durch die betreffen=
den Minister 15 Vertreter des Gewerbes, 15 des Handels und 15
der Land= und Forstwirtschaft, außerdem aber nach freier Wahl
dieser Minister noch 30 Mitglieder, unter denen mindestens 15 dem
Handwerker= und dem Arbeiterstande angehören sollten, zur Be=
rufung in den Volkswirtschaftsrat vorgeschlagen werden. Wähl=