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bar sollte jeder zum Vorstandsmitglied einer in dem Wahlkreise
bestehenden kaufmännischen Korporation und jeder zum Mitglied
einer innerhalb des Wahlkreises bestehenden Handelskammer Wähl=
bare, der das dreißigste Lebensjahr zurückgelegt hat, sein; ferner
sollte von den landwirtschaftlichen Vereinen nur gewählt werden,
wer erstens das dreißigste Lebensjahr zurückgelegt hat und
zweitens innerhalb der Provinz des präsentationsberechtigten
Vereins die Landwirtschaft betreibt.
Der so zusammengesetzte Volkswirtschaftsrat sollte in die drei
Sektionen: 1. des Handels, 2. des Gewerbes, 3. der Land= und
Forstwirtschaft zerfallen. Jede Sektion wählt aus ihrer Mitte fünf
Mitglieder, welche mit weiteren zehn, von den vorher bezeichneten
Ministern Gewählten zusammen den permanenten Ausschuß des
Volkswirtschaftsrats bilden. Die aus den einzelnen Sektionen
dem permanenten Ausschuß angehörenden Mitglieder bilden die
Sektionsausschüsse. Die Berufung der Ausschüsse, der Sektionen
und des Plenums des Volkswirtschaftsrats erfolgt auf Beschluß
des Staatsministeriums durch diejenigen Minister gemeinsam,
welche denselben Vorlagen zur Begutachtung unterbreitet werden.
Den Vorsitz im Volkswirtschaftsrat, den Sektionen und den Aus=
schüssen führt einer der drei Minister: für Handel und Gewerbe,
der öffentlichen Arbeiten und für Landwirtschaft, Domänen und
Forsten, und wenn keine andere Bestimmung getroffen ist, der
von ihnen im Dienste älteste. Jeder Staatsminister ist befugt,
den Sitzungen des Volkswirtschaftsrats, der Sektionen und der
Ausschüsse beizuwohnen, oder in dieselben Kommissarien zu ent=
senden. Das Staatsministerium hat die Geschäftsordnungen für
die Sektionen, die Ausschüsse und das Plenum des Volkswirt=
schaftsrats festzustellen. —
Anknüpfend an die Mitteilung von der Errichtung des Volks=
wirtschaftsrats bemerkte der Staatssekretär des Innern, Staats=
minister von Bötticher, gegenüber dem Handelstage am 19. No=
vember 1880 hierzu erläuternd:
„Es ist diese Einrichtung nicht in der Meinung getroffen
worden, daß sie beschränkt bleiben solle auf die preußische