Full text: Bismarcks Staatsrecht.

IV 
gebiet an sich ein größeres Publikum zu gewinnen, ein Wunsch, 
den mit ihnen wohl jeder Vaterlandsfreund teilen und der sich 
sicher am ehesten an der wuchtigen und doch klaren Darstellung 
eines Bismarck erreichen lassen wird. 
Die Gestalt Bismarcks, sein Leben und sein Werk, sind 
dem deutschen Volke bereits so erschöpfend vorgeführt, daß sich 
neues hierüber wohl nur noch von wenigen, vertrauten Bekannten 
des verewigten großen Staatsmannes sagen ließe. Diese aber 
werden bei Lebzeiten kaum das, was sie noch wissen, einem wei= 
teren Publikum kundtun. 
Die Herausgeber konnten daher weder absolut neues von 
Bismarck bringen, noch war das ihre Absicht. Wohl aber fand 
sich eine Lücke vor in der großen Bismarck=Litteratur, insofern 
die Stellungnahme des Fürsten Bismarck zu den wichtigsten 
Fragen des Deutschen und Preußischen Staatsrechts und sein 
hervorragendes Wissen auf diesem Gebiete bisher noch nicht 
individuell und erschöpfend zusammengefaßt war. Diese Lücke 
wollten die Herausgeber ausfüllen und glauben damit ihrerseits 
die einschlägige Wissenschaft zu fördern und den Millionen 
Anhängern Bismarcks eine willkommene Gabe darzubieten. Sie 
haben vielfach amtliches Material zur Darstellung herangezogen, 
das in diesem Umfange bisher noch nicht benutzt worden ist. 
Bei der Prüfung der Quellen ergab sich, daß speziell die 
Tagespresse einen ganz außerordentlichen Schatz an wissens= 
und beachtenswertem einschlägigem Material zusammengetragen 
hat, der sich den Herausgebern wie ein Zeitarchiv darbot und 
von ihnen dankbar verwendet worden ist. 
Es war nicht immer ganz leicht, Wiederholungen zu ver= 
meiden. Als Beispiel hierzu sei angeführt, daß u. a. bei Ab= 
fassung des Kapitels „Der Reichstag" auch die Frage „Beamte
	        
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