Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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wirtschaftsrat gegeben war, nicht hinreichend hat zur Geltung 
gebracht werden können. Ich habe, wenn ich Muße fand, mich 
mit diesen Problemen zu beschäftigen, zu meinen Kollegen ge= 
legentlich den Wunsch geäußert, daß sie ihre legislatorische Tätig= 
keit damit beginnen möchten, die Entwürfe zu veröffentlichen, 
der publizistischen Kritik preiszugeben, möglichst viele sachkundige 
und an der Frage interessierte Kreise, also Staatsrat, Volkswirt= 
schaftsrat, nach Umständen die Provinziallandtage zu hören, und 
alsdann erst die Beratung im Staatsministerium möchten eintreten 
lassen. Das Zurückdrängen des Staatsrats und ähnlicher Be= 
ratungskörper schreibe ich hauptsächlich der Eifersucht zu, mit 
der diese unzünftigen Ratgeber in öffentlichen Angelegenheiten 
von den zünftigen Räten und deren Parlamenten betrachtet 
werden  . . . “
	        
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