Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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auch für die Maigesetze eingetreten. Nachdem dieselben, hervor= 
gegangen aus der Initiative des Ministers Falk, von dem Staats= 
ministerium acceptiert worden waren, blieb nur die Wahl übrig 
zwischen einem Systemwechsel oder einem einmütigen Vorgehen 
des Staatsministeriums. 
Die katholische Abteilung hat 30 Jahre, von 1841 bis 
1871, bestanden. Ihre Aufhebung am 8. Juli 1871 war die 
erste entscheidende Maßnahme des preußischen Staates im 
Kampfe mit der katholischen Kirche. 
Fürst Bismarck hat wiederholt diesen Schritt gerechtfertigt. 
Die Abteilung, sagte er, sei allmählich degeneriert; statt die 
Rechte des Staates in bezug auf die Kirche wahrzunehmen, sei sie 
nur für die Rechte ihrer Kirche gegen den Staat eingetreten. Der 
Kanzler hatte es aus diesen Gründen schon im Jahre 1867 beim 
Könige gelegentlich zur Sprache gebracht, ob es nicht nützlicher 
wäre, an Stelle dieser Abteilung einen Nuntius nach Berlin zu 
ziehen. Von dem Nuntius würde jedermann wissen, was er 
vertrete, und was zu vertreten seine Pflicht sei. Ihm gegenüber 
könne man die Vorsicht beobachten, die man Diplomaten gegenüber 
einnehme; er würde auch den Papst unmittelbar von seinen wirk= 
lichen Eindrücken ohne eine Zwischen=Instanz und ohne falsche 
Strahlenbrechung in Kenntnis setzen. An höchster Stelle wurde 
aber der Plan des Kanzlers nicht für zweckmäßig erachtet. 
Bei einer anderen Gelegenheit meinte Fürst Bismarck: 
„Wir haben in den Verfassungsparagraphen über die Rechte der 
Kirche einen modus vivendi, einen Waffenstillstand gefunden, 
der geschlossen wurde in einer Zeit, wo der Staat sich hilfs= 
bedürftig fühlte und diese Hilfe bei der katholischen Kirche zu 
finden glaubte. Es war wohl die Erscheinung, daß in die 
Nationalversammlung von 1848 die katholische Bevölkerung vor= 
wiegend Freunde der Ordnung wählte, woraus der damalige 
Kompromiß zwischen dem weltlichen und dem geistlichen Schwerte 
entsprungen ist. Man irrte sich darin. Der Staat mußte 
schließlich sich selbst helfen. Nicht die Kirche, sondern das Mi= 
nisterium Brandenburg und die Königliche Armee stellten die Ord=
	        
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