Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Sprache vernachlässigt und nicht gelehrt werde, daß der Lehrer, 
dessen Schulkinder Fortschritte in der deutschen Sprache ge= 
macht haben, von seinem Geistlichen keine günstige Zensur be= 
kommt. — — 
Diese politische Agitation lebt vielleicht nur von der Gut= 
mütigkeit des Staates. Aber die Herren müssen diese Gutmütig= 
keit nicht überschätzen, ich kann Ihnen sagen: sie ist zu Ende, und 
wir werden wissen, was wir dem Staate schuldig sind. Sie 
werden mit weiteren Anträgen und Klagen, wie man mir sagte, 
kommen zu Gunsten der polnischen Sprache; wir werden Ihnen 
mit Gesetzesvorlagen zu Gunsten der Beförderung der deutschen 
Sprache entgegentreten, auch für die Provinz Posen. Wir halten 
es für ein Bedürfnis, daß jeder Staatsbürger in die Lage ge= 
setzt werde, sich das Urteil über die Regierung, die über ihm 
steht, selbst zu bilden; und dazu ist erforderlich, daß die deutsche 
Sprache mehr wie bisher gefördert und das Verständnis dafür 
in weiteren Kreisen eröffnet werde, und das Unterrichtsgesetz und 
alle Vorlagen, die wir Ihnen machen werden, müssen von dieser 
Tendenz beseelt sein. Wir haben lange gewartet, wir haben 
hundert Jahre gewartet auf die Ergebnisse eines anderen Ver= 
fahrens. 
Was nun die Gegner dieser Gesetzesvorlage auf konservativer 
Seite betrifft — —, so geht der eine ihrer Gründe dahin, daß 
man der jetzigen Regierung in einem gewissen Grade trauen 
könne, aber was für Nachfolger könne sie haben? Da muß 
ich bitten, verfallen Sie doch nicht in diesen Fehler, den Sie 
der Opposition sonst vorgeworfen haben, daß man die Regierung 
wie ein schädliches Tier behandeln müsse, das nicht eng genug 
angebunden werden könne. Dadurch beschränken Sie die Freiheit 
der jetzigen Regierung. Jeder Tag hat seine eigenen Sorgen, 
und wenn eine andere Regierung kommt, dann glaube ich nicht, 
daß diese Regierung in Preußen je so beschaffen sein kann, daß 
sie mit dem Staate nun abfährt in die gottlose und heidnische 
Welt, die der Herr Abg. Windthorst uns geschildert hat; sie wird 
immer eine monarchische Regierung bleiben müssen.
	        
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