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und die Scheidung zwischen Kaiser und König an. Ursprünglich
habe es sicher nicht in der Absicht der Verfassungsgeber gelegen,
eine solche Scheidung überhaupt zu statuieren. Nach dem ersten
Verfassungsentwurfe für den Norddeutschen Bund sollte der
Bundeskanzler keine ministerielle Stellung haben, sondern die
eines Untergebenen des preußischen Ministers der auswärtigen
Angelegenheiten erhalten, gewissermaßen ein preußischer Unter=
staatssekretär für deutsche Sachen; in voller Verkörperung der
Bestrebungen, Deutschland unter „preußischer Führung“ zu einigen.
Bei der Verfassungsrevision habe dann der Reichstag die Form
für den Ausdruck dieses Gedankens dahin modifiziert, daß der
Kanzler des Norddeutschen Bundes die ministerielle Verantwort=
lichkeit für die Anordnungen des Königs von Preußen in Aus=
übung des Präsidiums zu übernehmen hätte. Die Folge davon
wäre gewesen, daß Graf Bismarck unter solchen Umständen glaubte,
als preußischer Ministerpräsident das Kanzleramt selbst über=
nehmen zu müssen, da er mit einem Unterstaatssekretär, der die
Präsidialverordnungen des Königs in deutschen Angelegenheiten
selbständig kontrasignieren könne, die Verantwortlichkeit für die
preußische Politik nicht dauernd zu tragen vermöge. Seitdem
sei die Verantwortlichkeit für die preußischen Anordnungen des
Bundespräsidiums und später des Kaisers mit der des preußischen
Ministers des gesamten Auswärtigen in einer Hand vereinigt
geblieben. Der vorübergehende Versuch, 1872 die Verantwort=
lichkeit für Preußen dem Kriegsminister Grafen Roon als
Ministerpräsidenten zu übertragen, die für das Reich aber dem
Kanzler zu belassen, hat sich nach dem Eindruck aller Be=
teiligten nicht bewährt, und sowohl Graf Roon wie seine preußi=
schen Kollegen hätten einstimmig die Rückkehr zu der Personal=
union beider Verantwortlichkeiten verlangt. Der Versuch der
Trennung sei erst 1892, also nach 20 Jahren erneuert worden,
und an sich unter schwierigeren Umständen, indem 1872 die
Fühlung, welche der Reichskanzler Fürst Bismarck nach Nieder=
legung des Präsidiums dennoch mit den preußischen Staats=
ministern behielt, zweifellos eine engere und intimere geblieben