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Symptome einer baldigen Änderung darbietende. Über kurz
oder lang aber muß eine neue Papstwahl immer eintreten; und
der Zeitpunkt entzieht sich der menschlichen Berechnung und
Voraussicht. Die Stellung des Oberhauptes der katholischen
Kirche ist für alle Regierungen, innerhalb deren Länder diese
Kirche eine anerkannte Stellung hat, von solcher Bedeutung,
daß es geboten scheint, sich die Folgen eines Wechsels in der
Person des Papstes rechtzeitig zu vergegenwärtigen. Es ist schon
früher anerkannt worden, daß die Regierungen, welche katholische
Untertanen haben, dadurch auch ein großes und unmittelbares
Interesse an einer Papstwahl haben, sowohl an der zu wählenden
Persönlichkeit selbst, als besonders auch daran, daß die Wahl
von all den Garantieen in formaler und materieller Beziehung
umgeben sei, welche es den Regierungen möglich machen, sie als
eine gültige und allen Zweifel ausschließende auch für sich und
den Teil der katholischen Kirche in ihren Ländern anzuerkennen.
Denn daß die Regierungen, ehe sie dem durch Wahl konstituierten
Souverän, der berufen ist, so weitgreifende, in vielen Stücken
nahe an die Souveränität grenzende Rechte in ihren Ländern
auszuüben, diese Rechte faktisch zugestehen, verpflichtet sind, ge=
wissenhaft zu erwägen, ob sie die Wahl anerkennen können:
darüber scheint mir kein Zweifel sein zu können. Ein Papst,
welchem die Gesamtheit oder die Mehrzahl der europäischen
Souveräne aus formalen oder materiellen Gründen glaubte die
Anerkennung versagen zu müssen, würde so wenig denkbar sein,
wie es denkbar ist, daß ein Landesbischof in irgend einem Lande
Rechte ausübte, ohne von der Staatsregierung anerkannt zu sein.
Dies galt schon unter der früheren Ordnung der Dinge, wo die
Stellung der Bischöfe noch eine selbständigere war, und die
Regierungen nur in seltenen Fällen in kirchlichen Dingen mit
dem Papste in Berührung kamen. Schon die im Anfang dieses
Jahrhunderts geschlossenen Konkordate haben direktere und ge=
wissermaßen intimere Beziehungen zwischen dem Papst und den
Regierungen herorgerufen; vor allem aber hat das vatikanische
Konzil und seine beiden wichtigsten Bestimmungen über die