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zur Besinnung geben soll, darin, daß der Staat, anstatt den
Kampf mit den Bischöfen und ihren Anhängern hart durchzu=
führen, ein friedliches Wasser schafft, in welches die künstlich an=
geschwellte Woge zurückgehen kann. Unter diesen Umständen
glaube ich, daß der Staat ein Bedürfnis der Notwehr mit diesem
Gesetze erfüllt, und ich bin entschlossen, dafür einzustehen, wie für
so manches, was meinen persönlichen Überzeugungen, namentlich
wie ich sie in der Jugend gehabt habe, nicht immer entspricht.
Ich bin ein den Gesamtbedürfnissen und Forderungen des Staates
im Interesse des Friedens und des Gedeihens meines Vater=
landes gegenüber sich unterordnender Staatsmann.
Ich habe gesagt, ich wolle den Ausdruck „revolutionär“ (in
Bezug auf das Verhalten der Bischöfe) noch näher erläutern.
Was ist denn das Wesen und die prinzipielle Rechtfertigung der
Revolution? Auf das gewalttätige Element kommt es dabei doch
weniger an, als auf die Vorbereitungen der Revolution in den
Gemütern. Der eigentliche Standpunkt eines jeden Revolutionärs
resümiert sich immer dahin: ich stelle mein eigenes Urteil höher
als die Macht des Gesetzes; da nach meinem eigenen, persönlich=
individuellen Urteil oder nach dem Urteil der mich betreffenden
Kategorie oder Fraktion dieses Gesetz ein ungerechtfertigtes ist,
so verweigere ich ihm den Gehorsam und habe das Recht der
Auflehnung. Das Wesen eines revolutionären Standpunktes
besteht immer darin, daß man das eigene Urteil, das eigene
Belieben über das im Staate geltende Gesetz stellt. Das Wesen
der Reform im Gegensatze zur Revolution liegt in dem Be=
streben, auf legalem Wege zu Änderungen des Gesetzes zu ge=
langen, letzterem aber zu gehorchen, so lange es gültig ist. Diesen
Boden haben die Bischöfe verlassen, sie haben gesagt, wir erkennen
das Gesetz als verbindlich nicht an, wir gehorchen ihm nicht, und
insofern glaube ich die Stellung, welche die Bischöfe gegen den
Staat heut einnehmen, als revolutionär bezeichnen zu können . . .“
Amtlich wurde der Gesetzentwurf wie folgt motiviert: ¹⁶²)
¹⁶²) efr. „Provinzial=Correspondenz“ vom 23. Dezember 1873.