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den Sozialismus ein Schreiben (Breve), welches von der Zeitung
„Germania“ am 15. März in deutscher Übersetzung mitgeteilt
wurde. Gegen das Ende dieses Schreibens drückte der Papst die
Überzeugung aus, daß zwischen der kirchlichen und staatlichen
Gewalt ein dauerndes Einvernehmen bestehen könne, wenn nur
von beiden Seiten der geneigte Wille, den Frieden aufrecht zu
halten oder wieder herzustellen, nicht fehle. Dann hieß es wörtlich:
„Wir hegen diesen Willen so entschieden, daß Wir in Voraussicht
der Vorteile, welche daraus für das Heil der Seelen und für
die öffentliche Ordnung hervorgehen werden, kein Bedenken tragen,
Dir zu erklären, daß Wir, um dieses Einvernehmen zu beschleu=
nigen, dulden werden, daß der preußischen Staatsregierung vor
der kanonischen Institution die Namen jener Priester angezeigt
werden, welche die Bischöfe der Diözesen zu Teilnehmern ihrer
Sorgen in der Ausübung der Seelsorge wählen.“
Die Ergebnisse der Wiener Verhandlungen mit den Ver=
tretern der Kurie und demnächst das päpstliche Breve vom
24. Februar 1880 wurde im Staatsministerium Gegenstand ein=
gehender Erwägungen. Auf Grund derselben wurde unterm
17. März 1880 nachfolgender Beschluß gefaßt:
„Die Königlich Preußische Staatsregierung erblickt in dem
päpstlichen Breve vom 24. Februar 1880 um so bereitwilliger
ein neues Zeichen der friedlichen Gesinnung, von welcher der
Heilige Stuhl beseelt ist, als diese Gesinnung damit zum ersten
Male einen auch nach außen hin erkennbaren Ausdruck gefunden
hat. Indeß kann die Königliche Regierung jener Kundgebung,
so lange Zweifel über deren Kongruenz mit den bezüglichen
staatsgesetzlichen Vorschriften bestehen, sowie in Anbetracht des
in ihr zutage tretenden Mangels an einer bestimmten, die Er=
füllung der gesetzlichen Anzeigepflicht sichernden Anordnung nur
einen theoretischen Wert beimessen.
Demgemäß hofft sie zunächst erwarten zu dürfen, daß der
erneuten Erklärung über die versöhnlichen Absichten Sr. Heilig=
keit auch praktische Folge gegeben wird. Sobald die Königliche
Regierung den sichtlichen und in Tatsachen ausgedrückten Beweis