Full text: Bismarcks Staatsrecht.

Elsaß-Lothringen. 
  
Am 23. August 1870 richtete der frühere preußische Minister= 
präsident Freiherr v. Manteuffel aus Crossen die nachstehenden 
Zeilen an den Grafen Bismarck:¹⁶⁴) 
„Ew. Exzellenz bitte ich, diese Zeilen, welche, wie ich voraus. 
bemerke, auf Antwort keinen Anspruch machen, ungelesen in den 
Papierkorb zu werfen, wenn über einen eventuellen Friedens= 
schluß schon feste Entscheidung gefaßt ist, oder wenn Ew. Exzellenz 
die Ansichten anderer oder speziell der meinigen über diesen Punkt 
zu vernehmen nicht für angemessen halten. Die, wie mir scheint, 
sehr große Schwierigkeit, zu einem Friedensschlusse zu gelangen, 
scheint mir auf zwei Seiten zu liegen. Einmal handelt es sich 
darum, solche Bedingungen zu finden, welche irgend ein in Frank= 
reich etabliertes Gouvernement einzugehen im stande ist und 
welche doch zugleich unsere berechtigten Forderungen befriedigen, 
ohne einen Einspruch der europäischen Mächte zu provozieren, 
und zweitens kommt es darauf an, den verschiedenen Teilnehmern 
des Krieges ein ihren Leistungen entsprechendes Äquivalent zu 
gewähren, also mit anderen Worten, die Spolien zwischen dem 
Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden gerecht 
zu verteilen. 
Ich gehe nun von der Voraussetzung aus, daß 1. nach dem 
Kriege und durch den Frieden ein größeres deutsches Gemein= 
¹⁶⁴) efr. Denkwürdigkeiten des Ministerpräsidenten Otto Frh. v. Manteuffel. 
Herausgegeben von H. v. Poschinger. III, pag. 375—377. Berlin 1901. Ernst 
Siegfried Mittler & Sohn.
	        
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