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meinung bei jedem Akte der Initiative einzuholen ist, weshalb
auch die Präsidialanträge „im Namen des Kaisers“ dem Bundes=
rate vorgelegt werden.
Diese Unterscheidung zwischen den Anträgen des Präsidiums
und denen Preußens sind vielfach als unzulässig angefochten und
es ist dabei angeführt worden, es müßten die Präsidialanträge
Preußens ebenfalls das preußische Staatsministerium passieren,
da der Kaiser nicht für richtig befinden könne, was der König
von Preußen vielleicht demnächst, also bei der Abstimmung im
Bundesrate, als unnötig verwerfe; Preußen habe kein doppeltes
Recht der Antragstellung, einmal als Präsidialstaat und dann
als Bundesstaat; es sei der deutsche Kaiser nur als König von
Preußen Mitglied des Bundes, mithin könne der Reichskanzler
nicht als kaiserlicher, sondern nur als königlich preußischer Be=
vollmächtigter zum Bundesrate inbetracht kommen.
Dieser Auffassung steht entgegen, daß der König von
Preußen sowohl wie der Kaiser von Deutschland nach geschlossener
Beratung des Landtages oder des Reichstags sehr häufig anders
votiert hat, als bei der Ermächtigung zur Einbringung der betr.
Gesetzvorlagen, weil bei der Ermächtigung der Herrscher meist
noch nicht so vollständig beraten war, wie bei der Beschluß=
fassung über den gesetzgeberischen Akt. Was aber das doppelte
Antragsrecht Preußens betrifft, so sind eben die Präsidialanträge
nicht als preußische, sondern als Anträge der Reichsexekutive zu
stellen. Daß das Votum des preußischen Staates durch die
Präsidialanträge als noch nicht gebunden betrachtet wird, bietet
nicht nur große Vorteile, sondern darf auch als eine Not=
wendigkeit angesehen werden. Es können sich durch die Be=
ratung im Bundesrate Situationen entwickeln, in welchen zwar
die Reichsexekutive bei ihrer Ansicht beharren muß, die sie durch
das Einbringen eines Antrages ausgesprochen hat, in welcher es
aber sehr wünschenswert ist, daß die preußische Regierung ihr
Votum nach einer Seite hin abgibt, welche Aussicht hat, die
Majorität zu erlangen, auch wenn möglicher Weise solche nicht
völlig mit der Tendenz des Präsidialantrages zusammenfällt.