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ins Leben, um mit demselben die Interessen der Reichslande
wirksamer beraten zu können. Die Befugnisse des Landesaus=
schusses waren zunächst auf die Vorberatung und Begutachtung
der Gesetze und der Verwaltungsanordnungen von allgemeiner
Bedeutung beschränkt. Warum dem Landesausschusse nicht als=
bald weitergehende Befugnisse gegeben werden konnten, darüber
sprach sich der Reichskanzler am 2. Dezember 1874 also aus:
„Ich habe bis zu dem Zeitpunkte, wo wir die jetzt unter
uns anwesenden Abgeordneten von Elsaß=Lothringen kennen
lernten, einigermaßen sanguinischere Ansichten über die Mög=
lichkeit gehabt, in Elsaß=Lothringen bald ein konstitutionelles,
parlamentarisches Leben groß zu ziehen. — —
Wir haben diesen Weg gewählt, damit wir, wenn wir
sähen, die Entschlossenheit, die Neigung, die elsässer Geschäfte mit
Rücksicht auf die Zugehörigkeit des Landes zum Deutschen Reiche
zu betreiben, ist noch nicht in hinreichendem Maße vorhanden,
noch zuwarten können. — —
Wir halten an den Ansichten, die früher in bezug auf die
Herstellung einer elsässer Landesvertretung von mir geäußert
worden sind, durchaus fest; wenn wir dem nicht näher treten
wollten, aber vorsichtig näher treten, so würden wir auch dieses
Statut nicht eingebracht haben, das ja einer weiteren Ausbildung
fähig ist.
Ehe wir weiter vorschreiten können, müssen uns weitere
Wahlen die Probe liefern, ob dort wirklich die Elemente dauernd
die Oberhand gewinnen, die dahin streben, die Gemüter dem
Deutschen Reiche zu entfremden — —.“
Bei der Eröffnung des Landesausschusses im Juni 1875
sprach der Oberpräsident von Moeller die Worte:
„Das Ziel unserer gemeinsamen Arbeit sei die Wohlfahrt
Elsaß=Lothringens, seine fortschreitende Entwicklung auf geistigem,
wie auf materiellem Gebiete. Lassen Sie uns gemeinsam dahin
streben, daß diese uralten Reichslande als lebendiges Glied des
neuen Reiches dieselbe hervorragende Bedeutung erlangen, wie,
zu Ehr und Ruhm Ihrer Vorfahren, in den besten Zeiten des