Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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alten Reiches. — Die Zukunft Elsaß=Lothringens liegt zum 
guten Teile in Ihrer Hand. Ihr Einfluß darauf wird um so 
größer und wohltätiger sein, Sie werden um so sicherer die Basis 
zur Heranbildung eines eigenartigen Staatswesens gewinnen, 
je fester Sie bei Ihren Beratungen stets vor Augen haben, daß 
die Interessen Elsaß=Lothringens unlösbar mit denen des 
Deutschen Reiches verbunden sind, je mutiger Sie dazu helfen, 
daß die Elsaß=Lothringer ihr Vaterland in Deutschland suchen 
und wiederfinden.“ 
Die Erwartungen, welche die Regierung an die Einrichtung 
des Landesausschusses geknüpft hatte, erfüllten sich in hohem 
Maße. Derselbe hatte seine Aufgabe vom ersten Augenblick an 
richtig erfaßt und zugleich im Lande Einfluß und Bedeutung 
gewonnen; seinem Wirken war es mit zu danken, daß ein Um= 
schwung in der öffentlichen Meinung eintrat, daß ein immer 
größerer Teil der Bevölkerung sich daran gewöhnte, geschichtliche 
Tatsachen als unabänderlich zu nehmen und allgemach müde 
wurde, daß seine heimischen Interessen durch unfruchtbares 
Grollen preisgegeben wurden. 
Der Landesausschuß war zunächst durch Erlaß vom 29. Ok= 
tober 1874 als Versammlung mit beratender Stimme 
eingerichtet worden. 
Der Allerhöchste Erlaß Sr. Majestät des Kaisers an den 
Reichskanzler lautete: 
„Um den Wünschen entgegenzukommen, welche von Vertretern 
der Interessen des Reichslandes auf den Bezirkstagen kundgegeben 
worden sind, und von der Absicht geleitet, die Verwaltung bei 
der Vorbereitung der Landesgesetze durch die Erfahrung und 
Sachkunde von Männern beraten zu sehen, welche durch das Ver= 
trauen ihrer Mitbürger ausgezeichnet sind, ermächtige Ich Sie, 
Ihrem Vorschlage entsprechend, in Zukunft Entwürfe von Ge= 
setzen für Elsaß=Lothringen über solche Angelegenheiten, welche 
der Reichsgesetzgebung durch die Verfassung nicht vorbehalten sind, 
einschließlich des Landeshaushaltsetats, einem aus Mitgliedern 
der Bezirkstage zu bildenden Landesausschuß zur gutachtlichen
	        
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