Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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seinen Sohn in der Nähe zu behalten wünscht. Man muß daher 
eine andere Lösung ins Auge fassen.“ 
In der Session vom Jahre 1879 brachten die elsässischen 
Autonomisten einen Antrag ein, den Reichskanzler zu ersuchen, 
darauf hinzuwirken, daß Elsaß=Lothringen eine selbständige, im 
Lande befindliche Regierung erhalte. 
Der bereits mehrfach erwähnte Abgeordnete Schneegans 
schloß die nähere Begründung des Antrags mit folgender Be= 
zeichnung des Endziels desselben: 
1. Die Einsetzung einer selbständigen, in Straßburg resi= 
dierenden, mit Vollmachten ausgerüsteten und im Namen 
Sr. Majestät des Kaisers die oberste Leitung der Geschäfte mit 
verantwortlichen Ministern führenden Regierung; 2. die Ein= 
berufung eines elsaß=lothringischen Landtages mit den Rechten 
aller anderen deutschen Landesvertretungen; 3. die Vertretung 
Elsaß=Lothringen im Bundesrat. Das mindeste für den Redner 
sei der Fortbestand des Landesausschusses mit erweiterten Befug= 
nissen, und unter Vermehrung der Zahl seiner Mitglieder, ferner 
eine konsultative Vertretung im Bundesrat; von der Verlegung 
der Regierung nach Straßburg sei unter keinen Umständen ab= 
zugehen. Die Reichslande sollten nicht eine Scheidewand zwischen 
Deutschland und Frankreich sein, sondern eine Brücke, auf welcher 
sich die beiden Völker und Kulturen die Hand zur Versöhnung 
und zum gemeinsamen Wirken reichten. 
Nachdem noch ein Abgeordneter der elsässischen Protestpartei 
sich für den Antrag, jedoch mit dem Vorbehalte ausgesprochen, 
daß nur eine aus allgemeinen direkten Wahlen hervorgegangene, 
mit allen konstitutionellen Befugnissen ausgestattete, gesetzgebende 
Versammlung eine gedeihliche Entwicklung des Landes befördern 
könne, — sprach der Reichskanzler: ¹⁶⁸) 
„Ich kann nicht leugnen, daß die ganze Entwicklung des 
ersten Herrn Redners überwiegend wohltuend auf mich gewirkt 
hat und es noch mehr getan haben würde, wenn er es hätte 
¹⁶⁸) Rede vom 21. März 1879.
	        
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