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daß diese Reichsämter zu der Bedeutung eines „technischen Be=
ratungs= oder Ausführungsorganes“ zusammenschrumpfen könnten;
denn sie sind verfassungsmäßig nichts weiter als das; der
Reichskanzler ist dem Reichstage gegenüber der definitive Träger
aller Ministerverantwortlichkeit. Aber auch er ist dies nur für
die administrative Gebahrung der ihm untergebenen Reichsämter,
keineswegs für Maßregeln der Gesetzgebung, in bezug auf welche
er im Bundesrate nicht in seiner Eigenschaft als Reichskanzler,
sondern nur in seiner Stellung als Führer der preußischen
Stimmen seinen Einfluß geltend zu machen verfassungsmäßig
im stande ist.
Wie wenig die gegenwärtige Trennung des Reichskanzler=
postens von dem des preußischen Ministerpräsidenten in der
Reichsverfassung einen Anhalt findet, und bei Erlaß derselben
als Zukunftsbild vorgeschwebt hat, tritt zu tage, wenn man sich
klar macht, daß an der Spitze der preußischen Regierung und
derjenigen Institutionen, die man neuerdings als „Reichsregie=
rung“ zu bezeichnen liebt, dieselbe Allerhöchste Persönlichkeit steht.
Was in Preußen geschicht auf Befehl des Königs, und was im
Bereiche des Reichskanzlers geschieht, ist der Ausdruck des Willens
derselben hohen Persönlichkeit mit dem Namen Kaiser. Wenn
also offiziöse Zeitungen sich darin gefallen, die Übereinstimmung
der preußischen Staatsregierung mit der „Reichsregierung“ als
besondere Empfehlung für Maßregeln der letzteren hervorzuheben;
wenn man, wie dies neulich im öffiziösen „Hamb. Corresp.“ ge=
schah, glaubt, ausdrücklich konstatieren zu müssen, daß das Auf=
treten des preußischen Handelsministers „auch“ von der „Reichs=
regierung“ im vollen Umfange gebilligt werde; wenn man, wie
dies ebenfalls im offiziösen „Hamb. Corresp.“ geschah, das
preußische Staatsministerium für inkompetent hält, sich um die
Versorgung der Hinterbliebenen der auf der „Brandenburg“
Verunglückten zu bekümmern, weil diese Fürsorge nicht zur Kom=
petenz der preußischen Staatsbehörden stehe, sondern, wie alle
Marineangelegenheiten, Reichssache sei: ja, dann fingiert man
schon eine Scheidung zwischen der obersten Reichsbehörde und