Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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allzu umfangreichen Geschäftslast erfüllt worden, und zwar in 
der Weise und in der Form, wie der bisherige Ministerpräsident 
selbst in Übereinstimmung  mit dem Staatsministerium es Sr. 
Majestat dem Kaiser und Könige vorgeschlagen hatte. 
Nicht eine neue grundsätzliche Lösung der Fragen über 
die beste Einrichtung der obersten Reichs= und Staatsregierung 
und über den Zusammenhang derselben sollte oder konnte jetzt 
herbeigeführt werden, sondern die Lösung, um die es sich handelte, 
war einfach die: Wie ist es einzurichten, daß Fürst Bis= 
marck, aus dessen schöpferischen Ideen die seitherige 
Gestaltung der Reichspolitik, im engsten Zusammen= 
hange mit der Entwickelung Preußens, erstanden ist, 
auch ferner die Seele der deutschen und der mit dieser 
zusammenhängenden preußischen Politik zubleiben ver= 
mag, ohne von der Last der allseitigen Amtspflichten 
und Sorgen erdrückt zu werden? 
In diesem Sinne wurde die Frage an allen beteiligten und 
entscheidenden Stellen aufgefaßt, mit dem allseitigen Bewußtsein, 
daß es sich bei dieser Personenfrage in Wahrheit zugleich um das 
höchste praktische Interesse und Bedürfnis der Politik Preußens 
und Deutschlands handelte und daß diesem unmittelbaren prak= 
tischen Interesse gegenüber alle bloß teoretischen Erörterungen 
zurücktreten mußten. 
Die Erleichterung ist den Vorschlägen des Fürsten ent= 
sprechend in der Weise erfolgt, daß er von dem Präsidium 
des preußischen Staatministeriums entbunden worden 
ist. Damit ist dem Reichskanzler in der Tat eine sehr be= 
deutende Geschäfts= und Arbeitslast abgenommen. 
Das Präsidium des Staatsministeriums wird in weiten 
Kreisen irrtümlich so aufgefaßt, als handele es sich dabei aus= 
schließlich oder vorzugsweise um die eigentliche politische Leitung 
des Ministeriums. Es wird dabei übersehen, daß in dem Staats= 
ministerium auch die Fäden aller der mannigfachen Verwaltungs= 
geschäfte zusammengefaßt werden, deren Erledigung nicht in be= 
stimmten Fachministerien erfolgen kann, sondern welche nach den
	        
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