Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Vorsitz im Staatsministerium und damit die laufenden geschäft= 
lichen Aufgaben des Präsidiums übernimmt. 
Es soll eben nicht an die Stelle des Ministeriums Bismarck 
ein Ministerium unter anderem Haupt und Namen treten, sondern 
in dem alten Ministerium, welchem für seine höchsten Aufgaben, 
zumal in Allem, was mit der Politik des Deutschen Reiches 
im Zusammenhange steht, der leitende Einfluß des Reichskanzlers 
erhalten bleibt, ist nur die Sorge und Verantwortung für die 
regelmäßige geschäftliche Leitung dem ältesten Mitgliede über= 
tragen. 
Dem Fürsten Bismarck aber ist es vorbehalten, an der Be= 
handlung derjenigen inneren Angelegenheiten, auf welche er aus 
höheren und allgemeineren Gesichtspunkten ein besonderes Gewicht 
legt, in seiner Eigenschaft als preußischer Minister auch in Zu= 
kunft persönlich Teil zu nehmen; — an den sonstigen Sitzungen 
des Staats=Ministeriums aber sich durch den Staatsminister und 
Präsidenten des Reichskanzleramtes Delbrück vertreten zu lassen. 
Das ist die Bedeutung der jüngsten Veränderung 
im preußischen Ministerium. 
Man wird daraus erkennen, daß es sich nicht im 
mindesten um eine Lockerung der Beziehungen zwischen 
der preußischen Regierung und der Regierung des 
Deutschen Reiches handelt, auch nicht um eine Los= 
sagung des Fürsten Bismarck von dem Einflusse auf 
die innere preußische Entwickelung überhaupt, sondern 
nur um die Befreiung desselben von der speziellen 
Mitverantwortlichkeit für die Gesamtheit der inneren 
Verwaltung, behufs freierer Erfüllung seines großen 
Berufs für die höchsten Aufgaben Preußens und Deutsch= 
lands.“ 
Am 10. März 1877 kam Bismarck im Reichstage auf den 
Versuch von 1873 zu sprechen, den er als verunglückt und zwar 
notwendigerweise verunglückt, schildert. Bismarck sagte dabei: 
„Ganz gewiß ist nach meiner Überzeugung, daß ich den Haupt= 
einfluß, den es mir vergönnt ist, zu üben, bisher nicht in der
	        
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