Full text: Bismarcks Staatsrecht.

79 
  
also meines Erachtens für das Auswärtige Amt in der Regel 
das Bedürfnis einer gesonderten Stellvertretung, die nicht in die 
Gesamtvertretung einbegriffen ist, eintreten. — Diese Gründe 
für die Vorlage, die ich Ihnen anführe, sind ja ganz haus= 
backene geschäftliche Gründe, die prinzipiell nicht tief greifen. Aber 
die Vorlage und die Art, wie sie besprochen ist, gibt mir doch 
Anlaß, auch die Ansichten zu besprechen, mit denen ich, ich kann 
nicht sagen, dieses Gesetz ausführen möchte; denn sie hängen 
kaum mit diesem Gesetz zusammen, sondern sie zu verwirklichen, 
würde auch ohne dieses Gesetz möglich sein. Ich habe nur eine 
öffentliche Äußerung  darüber aufgeschoben, weil ich das Bedürf= 
nis hatte, zuerst noch im Bundesrat und im Reichstag die An= 
sichten über das von mir erstrebte Ziel zu kennen. Das Ziel, 
was von mehreren Seiten, beinahe von allen, die günstig bis 
auf den letzten Redner sich ausgesprochen haben, als erstes und 
allein schon sehr bedeutendes bezeichnet worden ist, ist das einer 
Verbesserung, einer Vereinfachung der zwischen dem Reich und 
den Einzelstaaten geteilten Finanzverwaltung. Um das zu er= 
reichen, wird es eine große Erleichterung gewähren, wenn wir 
ein gesondertes Reichs=Finanzamt einführen, welches die Reichs= 
Finanzsachen direkt vom rein finanziellem Standpunkte sowohl 
mit den Ministern der übrigen Einzelstaaten, als auch nament= 
lich mit dem preußischen Finanzministerium verhandeln kann. 
Daß unsere Reichsfinanzleitung bisher nicht die Ergebnisse 
geliefert hat, die ich selbst von ihr wünsche, und die das Reich 
von ihr erwartet, mag ja zum Teil an eigentümlichen Richtungen 
und Überzeugungen der maßgebenden finanziellen Persönlichkeiten 
liegen. Wie überhaupt in allen Sachen Personen wirksamer 
sind als Institutionen, so auch hier. Zum Teil liegt es aber 
doch in den Einrichtungen. Ich meine zwei Finanzministerien, 
eines für das Reich, eines für Preußen, eines im Besitze der 
ergiebigen melkenden Kuh der indirekten Steuern, das andere 
im Besitz des ziemlich ausgebauten Bergwerks der direkten 
Steuern, die nicht notwendig durch unsere Institutionen ge= 
zwungen waren, sich zu verständigen, oder eines die Meinung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.