Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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des anderen anzunehmen. Diese beiden großen Ministerial= 
körper, das ganze Reichskanzleramt in seinem Zusammenhange 
und das preußische Ministerium, haben mir schließlich den Ein= 
druck von zwei Lokomotiven gemacht, die sich auf demselben Ge= 
leise befinden und sich weder ausweichen, noch an einander vor= 
bei konnten; und keine fuhr rückwärts, um der anderen Platz 
zu machen. Sie hatten ihre unabhängige Überzeugung, ihre 
unabhängigen Berechtigungen, und je nachdem die Lokalität und 
die Umstände den einen begünstigten, zog sich der andere in 
eine gewisse Entfernung zurück. 
Kann man nun das Hindernis aus dem Wege räumen? 
Ich glaube durch ein sehr einfaches Hausmittel, welches ganz 
außerhalb der Tragweite dieses Gesetzes liegt, und welches ich 
die Absicht hatte, da ich von Sr. Majestät dem Kaiser die 
Genehmigung hierzu schon besaß, Ihnen zu bringen, sobald ich 
über die Tendenzen im Bundesrat und im Reichstag Klarheit 
hatte, — — nämlich, daß demnächst in bezug auf die Reichs= 
finanzverwaltung dasselbe System eingeführt werde, welches in 
bezug auf die Reichskriegsverwaltung sich von Hause aus in 
Geltung befunden hat. Als die Reichsverfassung ins Leben trat, 
so fand ich, daß, der Theorie nach, der Reichskanzler unter den 
vielen anderen Janusköpfen, die er hatte, auch genau genommen 
den eines Kriegsministers besaß, auch den eines Marineministers, 
und da habe ich aus freiem Antriebe den von Ihnen als herrsch= 
süchtig mitunter beurteilten Reichskanzler in seiner Macht ver= 
mindert, indem ich an Se. Majestät den Kaiser, den Antrag 
richtete, zu befehlen, daß Berichte und Entwürfe zu Ordres nur 
mit der gemeinschaftlichen Unterschrift des Kanzlers und des 
Kriegsministers dem Kaiser, damaligen König von Preußen, vor= 
gelegt werden sollen, um auf diese Weise nicht nur in erster Linie 
dem Kanzler, sondern in entscheidender Linie Sr. Majestät, 
dem Kaiser, die Überzeugung zu gewähren, daß dieser Bericht 
vom Kriegsminister selbständig geprüft war, er bereit war, seine 
Verantwortlichkeit durch Unterschrift zu übernehmen, er auch bereit 
war, den Text eines Ordre=Entwurfs durch seine Mitunterschrift
	        
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