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zu sanktionieren. Nun ist es ja richtig, daß dadurch der Kriegs=
minister dem Reichstag gegenüber keine Verantwortlichkeit schrift=
lich übernahm. Aber hat Ihnen die jemals gefehlt, wenn das
Militärbudget diskutiert wurde? Sind Sie nicht in der Lage
gewesen, sich an die Person des Kriegsministers, und nur an
die seinige, ohne Konkurrenz des Kanzlers jederzeit mit dem
vollen Bewußtsein, daß er Ihnen Rede und Antwort stehe,
halten zu können? Es hat dieses Mittel dahin geführt, daß ein
so schwieriges und wegen seiner Selbständigkeit sehr empfindliches
Departement, wie das Kriegsministerium, an dessen Spitze ein
Herr stand, der am allerwenigsten geneigt war, sich, wie man
sagt, die Butter vom Brot nehmen zu lassen, der Feldmarschall
Graf Roon, — daß gerade diese Verwaltung ohne alle Schwierig=
keit sich glatt entwickelt hat.
Wenn sich dort diese Einrichtung bewährt hat, warum soll
es nicht möglich sein, daß der Staatssekretär des Reichsfinanz=
amts in Beziehung zum preußischen Finanzminister gestellt wird?
Ich bin darüber nach außen hin niemand verantwortlich, wenn
ich den Finanz= — oder Schatzsekretär — bitte, mir nie erheb=
liche Sachen, Gesetzgebungssachen, vorzulegen, wenn er nicht die
Unterschrift des preußischen Finanzministers dazu mitbringt, —
wenn ich ferner mit dem preußischen Finanzminister verabrede,
daß wir uns beide einer von mir erbetenen Kaiserlichen und
Königlichen Verordnung unterwerfen, wonach ebenso wie in
Militärfragen auch auf dem Gebiete der Finanzen Sr. Majestät
nur vorgelegt werden soll, was der Finanzminister sanktioniert
hat, oder worüber wir beide uns geeinigt haben. Ich glaube,
daß Sie dann ohne Verfassungsverletzung, ohne Schwierigkeit
einen, allerdings nur auf Königlicher Verordnung basierten,
Reichsfinanzminister besitzen, aber auf Königlicher Verordnung
beruhen die Ernennungen aller Minister. Der König kann sie
bekanntlich jeden Tag entlassen und wechseln. Das ist meines
Erachtens die wesentlichste Veränderung, die ich in der Richtung
des hier Gewünschten gegenwärtig leisten kann und gegenwärtig
anstrebe, aber ich glaube beinahe, es wird den Bedürfnissen, die
Bismarcks Staatsrecht. 6