Full text: Bismarcks Staatsrecht.

82 
hier ansgesprochen sind, genügen. Der unter Verantwortlichkeit 
des Kanzlers selbständig leitende Beamte wäre dann für mich 
gewissermaßen der deutsche Unterstaatssekretär des Finanz= 
ministers, mit dem ich direkt verkehre. Diese Einrichtung ist 
eine praktische im Kriegsministerium gewesen, und ich schmeichle 
mir deshalb mit der Hoffnung, daß sie es auch auf diesem Ge= 
biete sein könne. 
Im übrigen gehört allerdings dazu, daß, wenn sie ins Leben 
treten soll, wir auch Finanzen haben im Reich; so lange wir 
keine Finanzen haben, brauchen wir so wenig einen Finanz= 
minister, wie ich einen Koch gebrauche, wenn ich keine Lebens= 
mittel habe. Das Reich hat ja bisher seine Einnahmen wesent= 
lich nur in den Matrikularbeiträgen; denn diejenigen, welche aus 
Zöllen und Steuern fließen, werden schon jetzt unter der Leitung 
des preußischen Finanzministers im Zollvereinswege von den ein= 
zelnen Regierungen erhoben, und fließen dem Reich von da zu. 
Das Ausgabebudget zu machen, das besorgen eigentlich die ein= 
zelnen Ressorts in sich; der Finanzminister hat nur zu streichen, 
und das wird auch der jetzige schon tun. 
Ich gehe sehr ungern hier auf ein Thema ein, welches nicht 
zur Sache selbst gehört, aber von einem der Herren Vorredner 
hier berührt worden ist, und bei dieser Einrichtung, wie sie mir 
vorschwebt, eine sehr viel leichtere Erledigung finden kann als 
bisher, weil dann die Person im Reich und in Preußen bei 
dieser Einrichtung identisch sein würde, nämlich der Gedanke, 
daß eine Finanzwirtschaft in Preußen und im Reich gleichzeitig 
erfolgen müsse. Ja, das halte ich für rechtlich absolut un= 
möglich, und ich würde mich, wenn hier im Reich Beschlüsse 
über die preußische Verfassung in der Weise getroffen werden 
sollten, daß die Bewilligung von Reichssteuern abhängig ge= 
macht würde von Einrichtungen innerhalb Preußens, im Namen 
Sr. Majestät des Königs von Preußen dagegen verwahren 
müssen. Die Revision und Abänderung der preußischen Ein= 
richtungen steht dem preußischen Landtage zu; sie wird aber da 
auch ganz unzweifelhaft in dem gewollten Wege erfolgen. Ich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.