84
zwei Körper wären, die ein verschiedenes Interesse hätten, und
daß man mit Genehmigung einer Vorlage der Regierung eine
Gefälligkeit erweisen könnte, welche diese mit einer Gegenkonzession
beantworten müsse. Das halte ich für eine Verschiebung der Ver=
hältnisse; wir leben unter demselben, und wir haben dasselbe
Interesse, und eine Verkümmerung der Regierungsgewalt, ein Ver=
fallen unseres wirtschaftlichen Lebens, — ich wüßte nicht, warum
mir das mehr am Herzen liegen sollte, als einem unter Ihnen;
was Sie aushalten, kann ich auch aushalten; wir haben das
gleiche Interesse, zu bessern, wenn das Dach durchregnet, und
können uns nicht als zwei Parteien hinstellen, von denen die
eine sagte: gib mir erst das, dann will ich dir jenes geben.
Wir erstreben und wollen alle dasjenige Maß von Freiheit
und Unabhängigkeit und freier Bewegung der Volksvertretung, was
mit der Sicherheit und Stetigkeit unserer Einrichtungen über=
haupt nur irgend verträglich ist, und etwas anderes erstreben
Sie auch nicht. Wir haben dieselben Ziele, und wenn wir über
diese Wahrheit ganz zweifellos einig sind, dann, glaube ich, wird
auch diese kranke Blässe des Mißtrauens schwinden, die dem
Minister gegenüber immer auf den Konfliktmoment rechnet und
nur fragt, wie wird das Beschlossene da wirken, wie stellt sich
da die Probe auf das Exempel, wenn wir in Konflikt kommen?
Ein Konflikt ist eine so unnatürliche Sache, und wenn er ein=
mal kommt, pflegt sein Ausgang und sein Verlauf wenig von
den einzelnen Kautelen, die man sich gegenseitig schriftlich ge=
geben hat, abhängig zu sein.
Wenn für den Kanzler die Eigenschaft eines Premierministers
bleiben soll — lassen Sie mich den Ausdruck gebrauchen, ohne
daß ich dadurch in den Verdacht verfiele, ein Reichsministerium
zu erstreben; ich glaube, ich habe mich darüber zu oft ausge=
sprochen, und bin auch heute nicht bekehrt davon, ich halte den
Bundesrat für eine bessere Einrichtung als ein Reichsministerium,
und wenn er nicht bestände, so würde ich beantragen, ihn ein=
zuführen. Ich halte den Bundesrat für eine außerordentlich
zweckmäßige Einrichtung, sie macht unsere Gesetzgebung leichter