Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Erster Band. (1)

58 Geschichtliche Entwickelung des Preußischen Staates 2c. (8. 3.) 
und Rechten vermißte, so wurden die darüber gefaßten Beschlüsse des Landtages dem 
König in besonderen Anträgen vorgelegt und fanden teilweise in der Königl. Botschaft 
v. 24. Juni 1847 ihre Berücksichtigung. Spezieller Erwähnung verdienen indes vor- 
zugsweise folgende Punkte: 
1) Der Vereinigte Landtag hatte in der bereits gedachten Adresse v. 20. April 
1847 auch den Antrag auf regelmäßige Wiederkehr seiner Einberufung gestellt, worauf 
der Königl. Bescheid v. 22. desselben Mts. indes nur die Zusicherung erteilte, „daß die 
nächste Berufung spätestens innerhalb vier Jahren erfolgen solle“. Als hierauf von 
dem Vereinigten Landtage erneuert beantragt wurde, seine periodische Einberufung in 
einer vom Könige zu bestimmenden Frist zuzusichern, verhieß die Königl. Botschaft 
v. 24. Juni 1847 nur „die Erwägung dieses Antrages“ und behielt die Entschließung 
darüber so lange vor, „bis die Verordnungen v. 3. Febr. ihrem wesentlichen Inhalte 
nach zur Ausführung gekommen sein würden“.: 
2) In betreff der ständischen Ausschüsse hatten beide Kurien des Vereinigten Land- 
tages sich zu dem Antrage vereinigt, „dieselben nur für die in den Verordnungen 
v. 21. Juni 1842 bestimmten Funktionen beizubehalten“, worauf indes die Königl. Bot- 
schaft v. 24. Juni 1847 nur die „weitere Erwägung“ verhieß und die Entscheidung bis 
nach Ausführung der Verordnungen v. 3. Febr. vorbehielt.] 
IV. Die weitere Entwickelung der Verfassungsangelegenheit seit dem Jahre 1848 
und die Entstehungsgeschichte der Verfassungsurkunde v. 31. Jan. 1850. 
I. Mittelst Königlichen Patents v. 3. Dez. 1847“ wurde der Vereinigte ständische 
Ausschuß zum 17. Jan. 1848 nach Berlin einberufen, um sein Gutachten über den 
Entwurf des neuen Strafgesetzbuches abzugeben. In der Schlußsitzung des Ausschusses 
v. 6. März 1848 wurde demselben durch den Landtagskommissarius eine Königl. Bot- 
v. 5. desselben Mts. mitgeteilt, worin verkündigt wurde, daß der König beschlossen habe: 
1) Die durch das Patent v. 3. Febr. 1847 dem Vereinigten ständischen Ausschusse ver- 
liehene Periodicität auf den Vereinigten Landtag zu übertragen; 
2) die Wirksamkeit des Vereinigten ständischen Ausschusses in der von beiden Kurien des 
ersten Vereinigten Landtages Übereinstimmend beantragten Weise zu beschränken. 
Die Botschaft verhieß zugleich, daß die Verfassungsgesetze v. 3. Febr. 1847 hier- 
nach durch eine besondere Verordnung abgeändert werden sollten, welche vor Einberufung 
des nächsten Vereinigten Landtages zu publizieren sein werde. 
Allein die verheißene Verordnung ist nicht mehr ergangen. Die Ereignisse drängten ", 
1 Vgl. hierüber Rauer, Die ständische Ge= Zukunft erfüllt. Eine große That war geschehen; 
setzgebung der preuß. Staaten (Neue Folge, 
Berlin 1852), S. 184 ff. 
2 Rauer, S. 207 ff. 
2 Rauer, S. 197 ff. 
“ Vgl. in den Verbandl. des Vereinigten stän- 
dischen Ausschusses v. J. 1848, zusammengestellt 
von Bleich, 1, S. 9. 
5 Vgl. diese Botschaft, a. a. O., S. 373—374. 
* Bereits in der zweiten Sitzung des Ver- 
einigten Ausschusses am 18. Jan. 1848 (s. die 
Verhandl. desselben, zusammengestellt von 
Bleich, II, S. 6—7) hatte der Abg. Camp- 
bausen mit warnender Stimme auf die drohen- 
den Gefahren bingewiesen: „Die Regierung 
wird wissen, daß nicht der Zwiespalt geschlich- 
tet ist, der zwischen den thatsächlichen Zuständen 
und der früheren Gesetzgebung besteht. Um- 
somehr halte ich es für meine Pflicht, die Regie- 
rung hierüber nicht in Zweifel zu lassen, als der 
Gang, den sie am Schlusse des Vereinigten 
Landtags und nach demselben eingeschlagen hat, 
mich mit tiefer Betrübnis und Sorge für die 
nach dreißigjährigem Harren waren die Vertreter 
des ganzen Landes in einem Saale versammelt, 
und alle, welche wissen, wie selten und wie 
schwer großen Versammlungen die Selbstbeherr- 
schung gelingt, sahen mit Spannung und nicht 
ohne Besorgnis ihren Schritten entgegen. Wie 
ist der Erfolg gewesen? Das Ausland war 
erstaunt und überrascht über die Mäßigung 
der Versammlung, über ihre treue Ergebenbeit 
gegen den Fürsten; es war im Zweifel, ob es 
ihre Zurückhaltung loben oder sie der Schwäche 
beschuldigen sollte; es fand den König zu be- 
neiden, der unter solchen Umständen eine solche 
Versammlung berufen und eine so glänzende 
Manifestation der Treue und Ergebenheit eines 
Volkes der Welt vor Augen legen konnte. In 
Preußen aber, wo die Stände bis auf die 
äußerste Grenze vorrückten und, weit hinüber- 
gebogen, die Hand zur Ausgleichung boten, ist 
diese Hand im Zorne zurückgestoßen worden! 
In Preußen haben die Stände von Seiten der 
Regierung Tadel und Nichtbeachtung gefunden,