Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Zweiter Band. (2)

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94. 
95. 
96. 
. 97. 
Inhaltsverzeichnis. 
Zweiler Titek. 
Die Zentralverwaltung. 
A. Das Gesamtstaatsministerium 
B. Die einzelnen Ministerien. 
I. Das Ministerium des Innern 
II. Das Finanzministerium 
III. Das Ministerium für Handel und Gewerbe. 
IV. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten 
V. Das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten 
VI. Das Justizministerium 
VII. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Vicdizinalangeleenheiten 
VIII. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 
IX. Das Kriegsministeriin 
X. Die Oberrechnungskammer 
Xl. Der Epvangelische Oberkirchenrat. 
Drilter Tilek. 
Die Provinzialverwaltung. 
Einleitung. .. 
I. Die Oberpräsidenten . 
II. 
II. 
IV. 
V. 
VI. 
VII. 
VIII. 
IX. 
XI. 
XII. 
Die Provinzialsteuerdirektionen 
Die Provinzialschulkollegien. 
Die Medizinalkollegien. 
Die Oberbergämter . 
Die Generalkommissionen 
Die Eisenbahndirektionen 
Die Militärintendanturen. 
Die Bezirkoregierungen. 
A. Allgemeines 
B. Von dem Geschüftskreise der Regierungen, ihren Abteilungen und dem Be- 
zirksausschusse . 
C. Von den Geschäften des Bezirksausschusses als Beschlußbehörde . 
D. Von den Befugnissen und Obliegenheiten der Regierungen und ihrer Ab- 
teilungen in dem ihnen angewiesenen Geschäftskreise 
1. Allgemeine Bestimmungen für sämtliche Abteilungen und für das Plenum 
2. Besondere Bestimmungen für die einzelnen Abteilungen der Regierungen 
. Von dem Geschäftsgange bei den Regierungen. 
Von der besonderen amtlichen Stellung der einzelnen Beamten der #gierungen 
Allgemeine Vorschriften . · 
. Betreffend die Stellung des Präsidenten 
. Betreffend die Stellung der Abteilungsdirigenten 
. Betreffend die Stellung der Räte und Assessoren 
. Betreffend die Oberforstmeister 
. Betreffend die Justitiarien. 
. Betreffend die Kassenräte. 
. Betreffend die Schulräte 
. Betreffend die Medizinalräte 
10. Betreffend die Bauräte ·. 
11. Betreffend die Gewerbe= und Gewerbeschulräte . 
G. Die Organe der Regierungen. 
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S——— 
Sondervorschriften für die Organisation der Verwaltung in einzelnen Landes- 
teilen der Monarchie. 
A. Für die Provinz Hannorer 
B. Für die Hohenzollernschen Lande. 
C. Die Stadt Berlin 
D. Für die Provinz Posen 
Die Konsistorien. 
Gemischte Verwaltungsbehörden 
Dierter Titel. 
Die Kreisverwaltung. 
I. Der Landrat . 
II. Die übrigen Kreisbeamten 
IX 
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