# Statt jeder besonderen Anzeige. #
TODES-ANZEIGE.
Tieferschüttert gebe sch Nachricht, dass gestern Abend schnell und unerwartet nach schwerem Leiden, verschen mit den
hl. Sterbsakramenten, im 58. Lebensjahrc mein beissgellebter Gaue, unser Bruder, Schwager und OÖnkel
DPerr Cottfried Hafenbrädl
Kaufmann,
—
— —
— —
Hauptmann der Landweh, Magistratsrat, 1. Kommandant der freiw. Feuerwehr
Inhaber mehrerer Orden, L
* sanft und ruhig verschieden ist.
Um stille Tellnahme bittet:
———.
ROSENHEIM, den 19. Mal 1914. Die tiefgebeugte Gattin:
ANNA HAFENBRADL, geb. Weber.
—
—
—
2 — . !s]
J.
Die Beerdigung findet statt am Donnerstag, 21. Mal nachmittags /13 Uhr, der Seelengottesdienst am Freitag, 22. Mai, 8 Uhr vormittags.
„FREIWILLIGE FEUERWEHR ROSENHEIT“.
Das un erlertigte Kommando entledigt sich der traurigen Pflichl, von dem Ableben seines verdienten Ehrenmitgliedes
Nerrn# Goittfried NMafenbrädl, Aaufmann
* I. Kommandant der Frelwilligen Fenerwehr Rosenheim, Bezirksvertreter für Rosenheim —Stadt, lahaber des K. Feuerwehr-Verdlensturenzes und des Ehrenzelchens für
71° 25jährige Dienstzeit Kenntnis zu geben. — Sämtliche Mitglieder und Chargierten werden zur Teilnahme an der am Donnerstag, 21. Mai nachmittags ¼3 Uhr statt-«
findenden Beerdigung eingeladen. — Aufstellung hiezu mit voller Armatur nachmittags 2 Uhr vor dem Feuerhause. DAS KOMMANDO.
Bekanntmachung.
——5 ——5 “ -.
"«lhfli·«
u. . le aft 51½ MWone ¾ Betlreff: Börgeraufnahmsgebühren.
Während der Sommermonate Durch übereinstimmende Beschlüsse beider Nädtischer Roilegien vom 13.
ist der 5651 und 15. Mai er. haben die Vestimmungen über Erhebung von Bürgerausnahmegebuhren
vom 11. Kebruar 1911 eine Abänderung ersahren und
lautel § 13 dieser Bestimmungen nunmehr wie folg?:
„Die Burgeraufnahmsgebühr setzt sich zukammen aus der Heimatgebüyr
und einem nach der Steueranlage zu bemessenden Zuschlag und zwar sind
fürd ie Erwerbung des Bürgerrechts folgende Uu#zahlungen auf die nach
dem Heimatgebührentarif zu entrichtenden Heimatgebühren zu leislen:
a) von Inländern. gleichviel ob sie dei Erwerbung des Bürgerrechts
schon bier beheimalet sind oder nicht,
Bücheroustausch
jeden 1. und 3. Kreitag im
Monat. Der nächste ist am
22. be. Mis.
Ker#Fra, Mädche#llei- 1. bei einer Staatssteueranlage bis zu 11 Mark 30 Mark,
rer. Qtlefel. Oirudli · Gwand 2. bei einer Staatssteueranlage von über 11 Mart
Trouerhut mit Schleie# und Ver- bis zu 25 Mark 40 Mark,
Wedenes Lill g zu verkaufen. 3. bei einer Slaatesleueranlage von über 25 Mark
5n9 Käh GEm bis zu 50 Mark 50 Mark,
4. bei einer Staatolslencranlage von 50 Mark
blis zu 75 Mark 60 Mack,
□I
bei einer Staatssteueranloge von über 75 Mark
Anwesen
verbaufen und kausen Gie
am besten u. schnellsten durch
ein passendis Inseraf in geen
en·
75 Martk,
bel einer Slaalssteueranlage von über 100 Mark 95 Mark.“
Nosenheim, den 15. Mai 1913.
Stadtmagistrat.
—k
eignetemn Zeitun Ko. an
lesen Mat und Vermtttiun —. . »
——— ,
es , "gis-»Imsynopsis-Einst ZIHZZMIZII - - ·s risti Himmelfahr
. «-
. «Dasbeslezutöelebuagcssto- H . No
EMWM. k–ntästvettrotes Garten-Nonzert.
O · inmoikiawhumkww Frau Winkler, Hiezu ladet freundlichst ein GCeinrich Stöckl.
Ex Jir25 / — X en ###ssplah 15, unter den Böceen. Bei ungünstiger Witterung,am Sonntag den 24. Mai.