Full text : Rosenheimer Anzeiger. 60. Jahrngang (60)

#  Statt  jeder  besonderen  Anzeige.  #

TODES-ANZEIGE.

Tieferschüttert  gebe  sch  Nachricht,  dass  gestern  Abend  schnell  und  unerwartet  nach  schwerem  Leiden,  verschen  mit  den
hl.  Sterbsakramenten,  im  58.  Lebensjahrc  mein  beissgellebter  Gaue,  unser  Bruder,  Schwager  und  OÖnkel

DPerr  Cottfried  Hafenbrädl

Kaufmann,

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Hauptmann  der  Landweh,  Magistratsrat,  1.  Kommandant  der  freiw.  Feuerwehr

Inhaber  mehrerer  Orden,  L

*  sanft  und  ruhig  verschieden  ist.
Um  stille  Tellnahme  bittet:

———.

ROSENHEIM,  den  19.  Mal  1914.  Die  tiefgebeugte  Gattin:

ANNA  HAFENBRADL,  geb.  Weber.

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J.

 

Die  Beerdigung  findet  statt  am  Donnerstag,  21.  Mal  nachmittags  /13  Uhr,  der  Seelengottesdienst  am  Freitag,  22.  Mai,  8  Uhr  vormittags.

 

„FREIWILLIGE  FEUERWEHR  ROSENHEIT“.

Das  un  erlertigte  Kommando  entledigt  sich  der  traurigen  Pflichl,  von  dem  Ableben  seines  verdienten  Ehrenmitgliedes

Nerrn#  Goittfried  NMafenbrädl,  Aaufmann

*  I.  Kommandant  der  Frelwilligen  Fenerwehr  Rosenheim,  Bezirksvertreter  für  Rosenheim  —Stadt,  lahaber  des  K.  Feuerwehr-Verdlensturenzes  und  des  Ehrenzelchens  für

 

71°  25jährige  Dienstzeit  Kenntnis  zu  geben.  —  Sämtliche  Mitglieder  und  Chargierten  werden  zur  Teilnahme  an  der  am  Donnerstag,  21.  Mai  nachmittags  ¼3  Uhr  statt-«
  findenden  Beerdigung  eingeladen.  —  Aufstellung  hiezu  mit  voller  Armatur  nachmittags  2  Uhr  vor  dem  Feuerhause.  DAS  KOMMANDO.

 

             
    

Bekanntmachung.

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u.  .  le  aft  51½  MWone  ¾  Betlreff:  Börgeraufnahmsgebühren.

Während  der  Sommermonate  Durch  übereinstimmende  Beschlüsse  beider  Nädtischer  Roilegien  vom  13.
ist  der  5651  und  15.  Mai  er.  haben  die  Vestimmungen  über  Erhebung  von  Bürgerausnahmegebuhren

  vom  11.  Kebruar  1911  eine  Abänderung  ersahren  und
lautel  §  13  dieser  Bestimmungen  nunmehr  wie  folg?:

„Die  Burgeraufnahmsgebühr  setzt  sich  zukammen  aus  der  Heimatgebüyr
und  einem  nach  der  Steueranlage  zu  bemessenden  Zuschlag  und  zwar  sind
fürd  ie  Erwerbung  des  Bürgerrechts  folgende  Uu#zahlungen  auf  die  nach
dem  Heimatgebührentarif  zu  entrichtenden  Heimatgebühren  zu  leislen:

a)  von  Inländern.  gleichviel  ob  sie  dei  Erwerbung  des  Bürgerrechts
  schon  bier  beheimalet  sind  oder  nicht,

Bücheroustausch
jeden  1.  und  3.  Kreitag  im
Monat.  Der  nächste  ist  am
22.  be.  Mis.

 

 

 

Ker#Fra,  Mädche#llei-  1.  bei  einer  Staatssteueranlage  bis  zu  11  Mark  30  Mark,
rer.  Qtlefel.  Oirudli  ·  Gwand  2.  bei  einer  Staatssteueranlage  von  über  11  Mart
Trouerhut  mit  Schleie#  und  Ver-  bis  zu  25  Mark  40  Mark,
Wedenes  Lill  g  zu  verkaufen.  3.  bei  einer  Slaatesleueranlage  von  über  25  Mark
5n9  Käh  GEm  bis  zu  50  Mark  50  Mark,
4.  bei  einer  Staatolslencranlage  von  50  Mark
blis  zu  75  Mark  60  Mack,

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bei  einer  Staatssteueranloge  von  über  75  Mark

Anwesen

verbaufen  und  kausen  Gie
am  besten  u.  schnellsten  durch
ein  passendis  Inseraf  in  geen

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75  Martk,
bel  einer  Slaalssteueranlage  von  über  100  Mark  95  Mark.“
Nosenheim,  den  15.  Mai  1913.

Stadtmagistrat.

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eignetemn  Zeitun  Ko.  an
lesen  Mat  und  Vermtttiun  —.  .  »
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EMWM.  k–ntästvettrotes  Garten-Nonzert.

O  ·  inmoikiawhumkww  Frau  Winkler,  Hiezu  ladet  freundlichst  ein  GCeinrich  Stöckl.
Ex  Jir25  /  —  X  en  ###ssplah  15,  unter  den  Böceen.  Bei  ungünstiger  Witterung,am  Sonntag  den  24.  Mai.