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sische Schluͤsse statt nicaͤischer vorbrachten, sich gar nicht darein
finden. Er sah wohl aus der Vergleichung mit seinem
codex canonum, daß es keine nicaͤische seyen; aber wenn
Gratus die sardicensischen in den codicem eingetragen härte,
so müßte doch Aurelius die ganze Wahrheit haben sehen
können. Die sardicensischen canones schloßen sich in den
codicibus, in welchen sie siunden, meistens gleich an die
nicäischen; soll man nun voraussetzen, daß die Afrikaner,
welche sich so viele Mühe gaben, in dieser Sache auf einen
Grund zu kommen, welche eine Legation deswegen nach
Constaminopel schickten, nicht daran gedacht haben sollien,
gleichsam bloß auf dem umgeschlagenen Blatt nachzusehen,
oder wenn doch auch nur irgend einer unter den vielen versammelten
Prälaten die geringsie Kenntniß seines coder canonum
gehabt hat, so hätte es ihm einfallen müssen, daß
bloß der Name von den Schlössen verwechselt worden sey,
die Schlüsse selbst doch im coder canonum stünden? Bei
einem Mann, und oft vielleicht auch bei einem sehr verständigen,
bei einer kurz vorübergehenden Streitigkeit, welchr
überdieß nicht so sehr der Behauptung der ganzen Kirchenfreiheit
gilt, wie diese der afrikanischen Bäter, läßt es sich
viellcicht noch als möglich denken, daß er das Buch bloß
aufschlug, um geschwind die nicäischen Schlüsse anzusehen,
aber keinen Blick weiter warf; hingegen bei so vielen Prälaten,
als damals interessirt waren, bei einem Jahre lang
dauernden Streit, auf dessen Entscheidung so viele Kosien
ausgewandt werden mußten, wer kann es glauben, daß
man nicht gefunden hätte, wenn etwas zu finden da gewe,
sen waͤre?
Wer sollte ferner z. B. zweifeln wollen, daß die Canones
der arelatischen Synode vom Jahr 314 wenigsiens
von den angesehenen occidentalischen Kirchen in ihre Samm=