Uummer 67
Dienslag, 10. März# 190713
....
RNolbermoor, 14. März. Der 680jährige
Hausbesitzer Jos. Schmied von hier geriet beim
Ausilocken unter einen niederstürzenden großen
Sto.# und wurde erdrück.
r— · ·
Ein nächtlicher Slandal in Aibling.
Vad Aibling, 12. März. Vor dem Schöfsengericht
wurde am 11. März ein Vorfall verhandell,
der sich in der Nacht vom 10. auf
11. November v. J. am Predigerhausr am
Hosberg abspielte. Damals wurden aus Ge
weheren G. 7U0 Schusse Munition gegen das
Pfalrpredigerhaus algefeuert, die das Gebäuoe
durch Sckrole beschädigten und das Leben der
Zuwohnet irari gefälhtdeten. Im Verdachte,
dirie aus Nachsuckt derübten Täniichleilen begangen
zu haben. flanden vor Gericht die beiden
Burschen Josef Hupsuer, Marmorarbeiter, und
Josef Stodiinger, Bürstenmacher, von Bad Aibling.
Mil ihnen satz aus der Anllageban! die
Gefellse afterin und Hauskeiitzerin Maria Immler,
welllle hesacinidigt war, die beiden Burschen
zu dieier Tal an# #hulameren Gunden ver
leitet zu habei Außerdem war ilr zur Lasl
gelegt, das Vermegen einer 30 jaheigen Dame,
bei der sie seit 18 Jahren im Dieni war,
durch Diebstaßl undo durch Vorspiegelung un-
wahrer Tatsachen um 1510 Ml. geschädigt
zu haben. In dem Bericht de „Nibl. Wochen
blattes“ heißt es: Seil den Tagen, dn die
Schloß und Niengel saßen.
die Ohren gellungen, das
das Treiden dieser Gesellsczaft in einem besonders
ungunstgen Lichie erscheinen ließ. Man
sprach von Lebensäußerungen und Allüren, namentlich
der M geklagten Immlec in der Gesellichaĩt
dieser uungen Bur#scken, mil denen sie
in Saus und Braus iebte und hiebei entwürdigenden
Paisionen huldigte. Das Geld spielte
leine Rolie, er war da und wurde lu#tig durch
gebracht. Die Be weiverhebung. deale hier das
ofsene Geheimnis auf. Die Vorgesschicht dieser
Verl; andlung leicht zurud i.i die Jeit, wo die
ummler das Fischer Aukea ankausie und dort
mit den Miteln r# u jahrigen Dame, der
sie bis dahin ein: krne, el, ame Dienerin war,
eine Krämerei errich iete, mit der Absicht, das
Anwesen samt Ceichäft einst günstig abzufloßen.
Von dieser Zeit an pflog die Angellagte ungeziemenden
Verkehr mit den Mitangeklagten,
der allmählich role Formen annahm und in
der Oefsentlichkeit ungewöhnlich auf'iel. Im
(Geschäft wurde „drauflos gewursielt“, auf Kosten
der hochbetagten Dame, der das Geld
unter unwahren Vorspiegelungen herausgeschwindelt
wurde. Wohlmeinende Berater machten
die alte Dame auf das Gebahren der Angeklagten
aufmerlsam. Man riet ibr. sich von
ihrer Oesellschafterin zu irennen. Daraus entspann
sich eine fortgesetzle lärmende Schikane
gegen den Verater der Dame, den Pfarrprediger
Zach, wobei die Burschen treue Dienste
leisteten. Sie durfsten sich der besonderen Gunst
der Angetlagien erfreuen, wurden sie doch mehrmals
zu koftspieligen Antosahrteu und Zechereien
eingeladen. Nachdem am 20. Oltober
Fenster in der Villa Oswald eingeschlagen worden
waren, fielen im Nachbarhaus in der Nacht
vom 10. auf 11. November 00 00 scharfe
Schüsse, deren Schrole das Predigerhaus trafen
und zum Teil in das Innere drangen. Die
Bewohner der umliegenden Häuser liefen Zusammen
und waren in großer Aufregung. Der
GOendarmerie gelang es, die beiden Burschen
Hupfauer und Fiodtinger in der Nähe des Tatortes
abzufang und einzuliefern. Diese beiden
Vergehen der Sai eschäbigungen angestiftel zu
haben, war Immlei zur Last gelegt, jedoch
lonnte lein durchgreifender VBeneio hiegegen erbracht
werden. Auch in Le# auf die Wegnahme
eines Geldbetrages von Ml. aus
dem Schlafzimmer der alten Dame Kar ein
Beweis nicht erschöpfend zu erbringen. Hiegegen
nahm das Gericht den Beweis für Betrug
der Jmmler als erbracht an. Der Verteidiger
verstand es, die der Angellagten zur
Last gelegten Vergehen in das rosigste Licht zu
seben, indem er meinte, daß das Gehaben einer
vielgereisten Weltdame, wie es in diesem Falle
zur Schau gelragen wurde, nichts Unmorali-*
an sich habe; der normale Kleinbürger
habe nicht das richlige Verständnis für dieses
Ausleben in den weltstäbtischen Formen. Hupfauer
wurde vom Vergehen einer Sachbeschädigung,
verübt am 9. Oktober, freigesprochen, desgleichen
Stockinger. Hiegegen wurden beide wegen
des Vergehens vom 10. und 11. November
verurteilt. und zwar zu 2 Monaten Oesängnis.
Die Immler wurde von der Anklage
des Diebstahls und der Anstiftung mangels
VBeweises freigesprochen, dagegen wegen fortgesetzten
Betrugs zu 3 Monalen Lesängns verurteilt.
Bei Immler wurden 1 Monat, bei
Hupsauer gleichfalle 1 Monat und bei Stollinger
6 Wochen der Untersuchungshaft in Anrechnung
gebracht. Die gegen die Angellagten
erlassenen Haftbefehle wurden aufgehoben.
4 r—i 4
Die Ausfuhr militärdienstuntaugliche
erde.
Anger agten linter
war so manches in
(Oberstes Landesgericht Muncen
Ein bemerkenswertes Urteil hat jüngst der
Strafse nat des obersten bayerischen Gerichtshofes
erlassen. Ein Pferdehändler pon Mün-
Saleheirz anzeinen
chen wurde wegen eines Vergehens gegen das
Kriegszustandsgesetz (Ausfuhr von ferden in
einen anderen Verwaltungsbezirl) vom Landgerichte
Münckhen II freigesprochen. Auf Revision
des Staatsanwaltes wurde dieses Urteil
nebst den ihm zugrunde liegenden Feststellungen
aufgehoben und die Sache zur anderweiigen
Verhandlung und Entscheidung an das
Landgericht München 1 zurückverwiesen.
Dem Angellagten war zur Last gelegt, dem
Pserdcaue fuhrverbote des (beneralkommandos.
dadurch zuwidergehandelt zu haben, daß er von
Mitte Augus 1914 bis 38. September 1914
in Garmisch und Umgelung mindesiens 30
Pferde und in Kolbermoor J Pferde auslauste
und zu Handelezwecken nach München brachte.
Von der Straflammer Müacken wurde er, wie
erwähnt, freigelprochen. Zu der Verhandlung
hatte er geltend gemach!: Alds er die Pierde
ausführte, sei in den belressenden V
bezirten das Pferdcaushebungsgeschäft bereits
zu Cnde gewesen, außerdem handle es sich in
allen Fällen um Pferde. die von der Aus
helbungskommisson für militärische Zwecke als
untanglich ertlärt wurden oder wegen ihrer Iu
gend ausscheiden. Er habe sich hierüber von
jedem einzelnen Verläuser eine mündliche Be
flätigung geben lassen und sei sich nicht bewußt,
daß er sich durch Verbringung der Pferde an
Standorte außerhalb des Verwaltungobezirkes
des Veriäufers strafbat machen lönne, um so
weniger, als er von einer hochgestellten Militärperson
in München die mündliche Auskunft bekommen
habe, daß er sich dadurch nicht flraf
bar mache.
In den Gründen dieses Urteils i##t auegeführt:
Der an sich lare Worklaut des Ver
botes zur Ausfuhr von Pserden dürfe bei der
Ausiegung nicht ausschlaggebend sein, weil er
offensichtlich mit dem Willen des Gesetzgebere
in Widerspruch steht. Man müsse im Auge
behalten, daß den Anordunngen ein beitimmter
Zweck zugrunde liege, deöhalb habe der Ge
setzgeber unmöglich die Vorschrift auf Pferde
ausdehnen wollen, die nicht uder nicht mel
kriegstauglich seien. Durch die Untauglichseits
erllärung habe die Militärket örde auf ihr An
recht auf die Pferde verzichlet, in gegenwärtiger
Sache handle es sich aber unwidexegbar um
militäruntaugliche Pferde. Der Angellagte habe
mit der dem Kunden gegebenen Genehmigung
der Militärbehörde gerechnet, denn er habe annehmen
müssen, daß die ihm erteilte Auskunft
von einer zuständigen Person stammt.
Diesen Ausführungen gegenüber stellte aber
das oberstrichterliche Urteil in seinen Gründen
sest: Der Zweck des Gesetzes über den Kriegszustand
ist nicht bloß in dem Schutze des Einzelnen
gegen rechtswidrige Angriffe auf seine
Person oder sein Eigentum zu suchen; er erstreckt
sich darüber binaus auf die Sicherung
des Bestandes des Staates selbst gegenüber
den feindlichen Angrifsen, sowie auf die Förderung
der eigenen kriegerischen Mapmahmen.
Dieser aus den Bestimmungen des Gesetzes selbst
sich unzweifelhaft ergebende Zweck muß bei der
Auslegung und Anwendung der einzelnen Vorschriften
im Auge behalten werden. Die Vorschrift
des lommandierenden Generals, die das
Ausführen von Pferden in andere Verwaltungsbezirke
verbietet, dient offensichtlich der
Sicherung der Pferdeaushebung für den Kriegsdienst
und damit der Förderung der Mobilmachung.
Weiter hat das Verbot die Wirkung,
daß der Pferdehandel beschränkt und die für
den Betrieb der Landwirtschaft ersorderlichen
Pferde dem Bezirk erhalten werden.
Die Straflammer erlennt an, daß der Wortlaut
des Verbotes klar ist, hält ihn aber nicht
für maßgebend, weil er mit dem von ihr unterfiellten
Willen des Gesetzgebers in Widerspruch
stehe. Damit verstößt sie gegen allgemein gültige
Auslegungsregeln, und man muß bei näherer
Prüfung die Anschauung, daß der Wortlaut
des Verboles offensichtlich dem Willen des
Gesegebers widerspreche, ablehnen. Auch ist
die Anschauung der Straflammer, dah sich der
Angellagte bei Ausführung der Pferde i in einen
anderen Veraltungsbezirk, nur in einem tatsächlichen
Orrlum befunden habe, hrechulih nicht
einwandfrei, und irrig ist auch die Annahme,
daß u## eine vorsätzlich begangene Zuwiderhandlung
gegen das Ausfuhrverbot strafbar
sei. Das Verbot der Pferdeausfuhr ist eine
sicherheitspolizeiliche Maßnahme, deren wirksame
Durchführung auch die Bestrafung jahrlässiger
Zuwiderhandlungen erfordert. Da sonach
das Urkeil der Straflammer auf einer
Verletzung des Gesetzes beruht, war es samt
den ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufzuheben
und die Sache zur anderweitigen Verhandlung
und Entscheidung an das Landgericht
München I zurückzuverweisen.
* * r“
Erhaltung der Schweinebesiände.
Die- Vorratserhebung der Kartoffeln und
Zwischenzählung der Schweine hat vielfach zu
der irrigen Auffassung Anlaß gegeben, es sei
eine Beschlagnahme und zwangsweise Abschlachtung
der Schweine beabsichtigt. Gerade das
Gecenlen ist der Fall, die Erhaltung der
Schweinebestände wird angestrebt. Soweit bei
den derzeitigen Futterverhältnissen irgend möglich,
sollen auch die wenig gemästeten Schweine
weiter gefüttert werden, auf alle Fälle müssen
die guten Zuchtsauen und Eber erhalten werden.
Da zurzeit nur wenig Futtermittel haben
und diese sehr teuer sind, ist allerdings die
Durchfütterung schwierig und mit verhältnismähig
großen Koslen verbunden, auf sicheren
Gewinn kann aber durch den später eintretenden
Mangel an Schweinen gerechnet werden.
Für Zuchtschweine kommen derzeilig als Futtermillel
in Betracht: Magermilch, Molkereiabsälle,
Noggen= und Weizenlleie, Rüben, Futterlarciffel,
Heu, später auch Grünfutter, Küchenund
Wirtschafts abfälle, als Beigabe JFutterlnochenmehl,
Steinkohlen= und Holzasche, Holzlohlen
und Steinkohlengrus; für Mastschweine
neben den bereits genannten Futtermitteln Viertrebern,
Eicheln, Fleisch, und Fischjuttermehl,
Fleichabfälle, Vuut, Abfälle der Stearin= und
Kunstbutterfabrilation (Fegrieben). Soweit
Mais verfügbar, wird natürlich dieses hochwerlige
Fultermittel Verwendung sinden. E. Groll
Eotulnad#zinun.
Kriegsernährung und Hauefrauen-=pflichten.
Dem Kath. Frauenbund, zweigverein Nosenheim,
gebührt das Verdienfsl, das zeilgemäße
Thema „Kriegsernährung und Hauefrauenvlchten-
hier zuerst in seiner Versammlung
am 14. März im großen Saale des Kath. Gesellenhauses
besprochen zu haben. Zur Versamnlung,
die sehr gut besucht war, sanden sich
auch manche ehrenwerte Gäste ein, unter ihnen
besonders Herr K. Hofrat Wüst. Der geistl.
Veitat des Kath. Frauenbundes, Herr Geistl.
Nal Geßl, bot den Erschienenen einen herzlichen
Willtommgruß. EFrl. Anna Erntt. trug mit
Wärme und Gefühl ein Gedicht „D ## Kreuz“
vor. Nun betrat Frl. Julie Kögerl. Vorsteherin
der Jungendabteilung des Kath. Krauenbundes,
das Rednerpult. Was sie wernige Tage vorher
im Belehrungslurse über Vollsernährung in
Muuchen gehort. brachte sie zur Kennnis der
Amnwesenden. In einem wohldurchdachten, mit
sehr grossem Fleiße ausgearbeileten Vortrage
bebandelte die gewandte Rednerin ihr Thema
nach den vier Gesichtspunkten: 1. Was hat der
Mensch zu seiner Ernährung notwendig? 2
Welche Mitiel stehen uns noch zur Verfügung
und was fehit uns? 3. Welche Einschränlungen
missen wir uns auferlegen infolge der gesehhlichen
Maßnahmen? und 4. Wie muß die Hausfrau
jetzt in der Kriegszeit kochen und wirtschaften?
Durch Auftlärungsvortrag,
dem die darin bekundete Vaterlandslebe ein: gewisse
Wärme und Begeisterung verlieh, wurde
sicherlich in den anwesenden Hausfrauen Sinn
und Verstänonis für Einschränkung und für soziales
Opsern geweckt. Auch an praltcher Anleitung,
wie man sparsam und doch mit Abwechslung
kochen kann und soll, fehlte es nicht. Interessant
war die Vorführung einer Kochlistemit
entsprechenden Erllärungen. Der zeitgemöße
Vortrag endete mit dem Hinweis darauf,
daß die Sorge für eigenen Bedarf nicht
in Konflikt lommen dürfe mit dem Gesamtbedaf
und mit der Mahnung an die Hausfrouen
auch im „Schützengraben“ der Küche für
das liebe Vaterland Opfer zu bringen. Gespannte
Aufmerksamkeit während des Vortrages
und reicher Beifall nach demselben bekundeten
der geehrten Rednerin den Dank der Zuhörer,
den der geistliche Beirat des Vereins in
anerkennende Worte kleioete. Der opferwilligen
Referentin sei auch hier nochmals der freudige
Dank des kath. Frauenbundes zum Ausdruck gebracht.
Rosenheim, 15. März.
Auf dem Felde der Ehre gesallen:
Hermann Reubauer, Sohn des K. Rangiermeisters
Andreas Neubauer in Rose: iheim, Soldat
im 18. Reĩ. nf. Re
Im Felde verwundet. Der Baäderge—
hüfe Georg Förg, Sohn des Heizers Förg in
Nosenheim, steht als Kriegefreiwilliger im 2.
bayer. Pionier-Bataillon. Er ist ietzt durch
einen Oberschentelbruch verwundet worden und
liegt int Lazarett.
as Eiserne Kreuz. Mit dem Eisernen
Kteuz wurden ferner ausgezeichnet: Leutnant
Gust. Greve Rgsenhrim der Landw. Inf. 1.
Aufg.; Stabsarzt Dr. Ferdinand Fischer der
Landwehr 2. Aufg. (Rosenheim).
Auszeichnungen im Felde. Der Mi—
litärverdienstorden 4. Kl. mit Schwertern wurde
dem Oberleutnant Graf v. Arco-Zinneberg des
Schweren Reiler-Regimente und dem Leul--,
nont Otto Frhrn. v. Hunoltstein gen. Stein-Kallenfelo
der Landwehr 1. Aufgebots der
Kraftfahrtruppen verliehen. Das Militärverdienstlreuz
1. Kl. mit Schwertern wurde dem
Feldwebelleutnant Jakob Thome des Landsiurm-Juf.-Bataillons
Nosenheim verliehen.
Das Militärverdienstkreuz 2. Kl. mit Krone
Erwin Zehentner, Michael Donhauser und Oskor
Sensburg des Landsturm-Inf.--Bataillons
Nosenheim verliehen.
as Luitpoldkreuz ist dem vormaligen
Gemeinvebevollmächtigten Georg Impler in
Au bei Aibling verliehen worden.
Einberufung 5n5 ungedienten
Landsturmes. In Beantwortung zahlreicher
Anfragen sei auf Grund eingeholter Erkundigungen
beim Lellaertektendon. Wbeneral.
bkommando folgendes mitgeteilt: den näch-
sten Tagen werden weltere G—WN. des
ungedienten Landsturmes einberufen,
u. Schwertern wurde den p ffizierftellveriretern.
hiefür Bedarf besteht. In Betracht kommen
jedoch nur solche Leute, die bei der Musterung
der Infanterie Klasse 1 (felddiensttauglich) zugeteilt
wurden, sowie ein kleiner Teil Pioniere
der Klasse I. Es werden im allgemeinen Mann-.
schaften bis zum 300., vielleicht auch über das
30. Lebensjahr hinaus einberufen werden. Wie
weit die Einberufungen sich auf die älteren
Jahrgänge ausdehnen werden, läßt sich zurzeit.
noch nicht ermessen, da jetzt auf die Frühjahrsbestellung
der Felder weitgehendste Rücksicht
genommen werden muß. Die Zahl und
der Umfang der Einberufungen hängt davon
ab, wie viel Angehörige der Landwirtschaft
oder sich sonst für die Felderbestellung eignende
Leute unter den einzelnen Jahrgängen sich besinden.
Die jetzt wegen der Frühjahrsbestellung
nicht einberufenen Leute werden nach Beendigung
dieser Arbeiten nachgeholt werden.
Goldsammlung des K. Gymnasiums.
Gegen die Zusage, mindeslens 30 Mk.
in Gold heute beim K. Rektorate abzuliesern,
war den auswärtigen Schülein gestattet worden,
Samstag und Sonntag in der Heimat zu verbringen.
Der Erfolg Bieser Maßnahmen war
so glücklich, daß heute die stattliche Summe
von 3840 Mk. in Gold an die Reichsbanl abgeführt
werden konnte.
er Vortrag im Hausabund, welcher
heute Montag abend slattfinden sollte, mußte
wegen plötzlicher Ertranlung des Referenten abgesagt
werden. #ß§l!
Der Lichtbildervortrag im lath.
Gesellenhaus findet morgen Dienstag,
abends 128 Uhr, statt. Er bringt uns bekanntlich
Bilder vom großen Weltkrieg. Allen Besuchern
wird eine besondere Ueberraschung zu
teil. Nach dem Vortrag wird nämlich ein H.
H. Franziskanerpater über seine Kriegserlebnisse
sprechen. Niemand möge sich die Gelegenheit
entgehen lassen, diese seltenen Darbietungen zu
hören und zu sehen.
Lichtbildervortrag der Alpenvereinösektion
Rosenheim. Am Dienstag,
den 16. März, abends 8 Uhr. hält im S.al d.s
Hotels „Deutscher Kaiser", von der hiesigen
Alpenvereinssektion eingeladen, Herr M. Schiller
aus Munchen einen in Münchener Sellionen
mit grossem Beifall schon abgehaltenen
Vortrag über „Wanderungen durch Belgien
und den französischen Kriegsschauplaz“. Der
Vortrag wird umso interessanter werden „als
eine große Zahl von Lichtbildern, Aufnahmen
vom Kriegsschauplatz, zum Teil aus der
jüngsien Zeit ihn begleiten werden. Zu diesem
Vortrag haben auch Nichtmitglieder Zutritt:
jedermann ist dazu eingeladen. Die Bilder vom
franz. Kriegsschauplatz werden gewiß allgemeinem
Interesse begegnen.
Der Oberpfälzer Verein Rosenheim
hielt lepien Samstaz un Nebenzimmer
des Gasthofes Duschl dahier seine Generalversammlung
ab, welche sehr 4ut besucht war. Herr
Friseur Krämer als 1. Vorstand schilderte in
kräftigen Worten die Zwecke und Ziele der
londemännücchen Vereinigung. Der Krieg rief
7 Mitglieder unter die Fahnen, die noch alle
gesund sind, trotzdem einige seit den ersten Tagen
des August vor dem Feind stehen. Ein Mitglied,
Herr K. Salzsteuer-Oberausseher Wilh. Neumüller,
ging im lezten Vereinsjahr mit Tod ab.
Zum Zeichen der Teilnahme erhoben sich die
Anwesenden von ihren Sitzen. Ein erkranttes
Mitglied wurde mit Geld unterstützt. Der
Kassabericht des Kassiers Nitzl wurde erinnerungslos
entgegengenommen und für seine Mühe
und Arbeit ihm der Dank ausgesprochen. Die
bisherige Vorstandschaft und der Ausschuß wurde
durch Zuruf auf ein weiteres Jahr wieder gewählt.
Im Falle ein Mitglied mit Tod abgeht,
wird der Verein außer der Kranzwidmung
für kath. Mitglieder eine hl. Messe lesen lassen;
Andersgläubigen wird hierfür de zu betr. Betrag
in Bar vergütet. Da der Verein durch seine
Mitgliederbeiträge nahezu einen Barbestand von
300)0 Mk. zusammengebracht hat, wird hiefür
Kriegsanleihe gezeichnet werden. Mit einem
Hoch auf unser Königshaus und im Gedenken
an unsere tapfere Armee schloß der Vorsitzende
die Versammlung.
Klechliche Nachrichien.
Klerus und Krieg. Das Ordinariat des
Erzbistums München und Freising wendet sich
im Amtsblatt der Diözese wiederholt an den
Klerus, den Erlassen der Staatsregierung betreffend
den Mehl- und Brotverbrauch die gebührende
Aufmerksamkeit zu schenken und auf
das Volk aufklärend, veröhigend und ermunternd
zu wirken. Desgleichen wird darauf hingewiesen,
daß die auf dem Lande noch zur Verfügung
stehenden ländlichen Arbeitskräfte willig
und getragen vom ernsten Pflichtgefühl den Arbeiten
der Feldbestellung und der Ernte, auch
an Sonn-= und Feiertagen nachmittags, wenn
nötig, sich unterziehen mögen. Ferner wird die
Beteiligung an der zweiten Kriegsanleihe warm
und dringend empfohlen. it vertrauen auf
die Vaterlandsliebe des Klerus, so heißt e
daß derselbe auch in dieser Oinmlict belchrem
und aufklärend wirke. Das wird sich besonders
in den vom Verkehr ebliegende e##en als
nützlich erweisen. Au Stiktun #erwaltungen,
besonders die * und —
7— sollen sich nach Wöglichten