thumbs : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

Uummer  67

Dienslag,  10.  März#  190713

 

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RNolbermoor,  14.  März.  Der  680jährige
Hausbesitzer  Jos.  Schmied  von  hier  geriet  beim
Ausilocken  unter  einen  niederstürzenden  großen
Sto.#  und  wurde  erdrück.

r—  ·  ·
Ein  nächtlicher  Slandal  in  Aibling.

Vad  Aibling,  12.  März.  Vor  dem  Schöfsengericht
  wurde  am  11.  März  ein  Vorfall  verhandell,
  der  sich  in  der  Nacht  vom  10.  auf
11.  November  v.  J.  am  Predigerhausr  am
Hosberg  abspielte.  Damals  wurden  aus  Ge
weheren  G.  7U0  Schusse  Munition  gegen  das
Pfalrpredigerhaus  algefeuert,  die  das  Gebäuoe
durch  Sckrole  beschädigten  und  das  Leben  der
Zuwohnet  irari  gefälhtdeten.  Im  Verdachte,
dirie  aus  Nachsuckt  derübten  Täniichleilen  begangen
  zu  haben.  flanden  vor  Gericht  die  beiden
Burschen  Josef  Hupsuer,  Marmorarbeiter,  und
Josef  Stodiinger,  Bürstenmacher,  von  Bad  Aibling.
  Mil  ihnen  satz  aus  der  Anllageban!  die
Gefellse  afterin  und  Hauskeiitzerin  Maria  Immler,
  welllle  hesacinidigt  war,  die  beiden  Burschen
zu  dieier  Tal  an#  #hulameren  Gunden  ver
leitet  zu  habei  Außerdem  war  ilr  zur  Lasl

gelegt,  das  Vermegen  einer  30  jaheigen  Dame,
bei  der  sie  seit  18  Jahren  im  Dieni  war,
durch  Diebstaßl  undo  durch  Vorspiegelung  un-  



wahrer  Tatsachen  um  1510  Ml.  geschädigt
zu  haben.  In  dem  Bericht  de  „Nibl.  Wochen
blattes“  heißt  es:  Seil  den  Tagen,  dn  die

Schloß  und  Niengel  saßen.
die  Ohren  gellungen,  das
das  Treiden  dieser  Gesellsczaft  in  einem  besonders
  ungunstgen  Lichie  erscheinen  ließ.  Man
sprach  von  Lebensäußerungen  und  Allüren,  namentlich
  der  M  geklagten  Immlec  in  der  Gesellichaĩt
  dieser  uungen  Bur#scken,  mil  denen  sie
in  Saus  und  Braus  iebte  und  hiebei  entwürdigenden
  Paisionen  huldigte.  Das  Geld  spielte
leine  Rolie,  er  war  da  und  wurde  lu#tig  durch
gebracht.  Die  Be  weiverhebung.  deale  hier  das
ofsene  Geheimnis  auf.  Die  Vorgesschicht  dieser
Verl;  andlung  leicht  zurud  i.i  die  Jeit,  wo  die

ummler  das  Fischer  Aukea  ankausie  und  dort
mit  den  Miteln  r#  u  jahrigen  Dame,  der
sie  bis  dahin  ein:  krne,  el,  ame  Dienerin  war,
eine  Krämerei  errich  iete,  mit  der  Absicht,  das
Anwesen  samt  Ceichäft  einst  günstig  abzufloßen.
Von  dieser  Zeit  an  pflog  die  Angellagte  ungeziemenden
  Verkehr  mit  den  Mitangeklagten,
der  allmählich  role  Formen  annahm  und  in
der  Oefsentlichkeit  ungewöhnlich  auf'iel.  Im
(Geschäft  wurde  „drauflos  gewursielt“,  auf  Kosten
  der  hochbetagten  Dame,  der  das  Geld
unter  unwahren  Vorspiegelungen  herausgeschwindelt
  wurde.  Wohlmeinende  Berater  machten
  die  alte  Dame  auf  das  Gebahren  der  Angeklagten
  aufmerlsam.  Man  riet  ibr.  sich  von
ihrer  Oesellschafterin  zu  irennen.  Daraus  entspann
  sich  eine  fortgesetzle  lärmende  Schikane
gegen  den  Verater  der  Dame,  den  Pfarrprediger
  Zach,  wobei  die  Burschen  treue  Dienste
leisteten.  Sie  durfsten  sich  der  besonderen  Gunst
der  Angetlagien  erfreuen,  wurden  sie  doch  mehrmals
  zu  koftspieligen  Antosahrteu  und  Zechereien
  eingeladen.  Nachdem  am  20.  Oltober
Fenster  in  der  Villa  Oswald  eingeschlagen  worden
  waren,  fielen  im  Nachbarhaus  in  der  Nacht
vom  10.  auf  11.  November  00  00  scharfe
Schüsse,  deren  Schrole  das  Predigerhaus  trafen
und  zum  Teil  in  das  Innere  drangen.  Die
Bewohner  der  umliegenden  Häuser  liefen  Zusammen
  und  waren  in  großer  Aufregung.  Der
GOendarmerie  gelang  es,  die  beiden  Burschen
Hupfauer  und  Fiodtinger  in  der  Nähe  des  Tatortes
  abzufang  und  einzuliefern.  Diese  beiden
Vergehen  der  Sai  eschäbigungen  angestiftel  zu
haben,  war  Immlei  zur  Last  gelegt,  jedoch
lonnte  lein  durchgreifender  VBeneio  hiegegen  erbracht
  werden.  Auch  in  Le#  auf  die  Wegnahme
  eines  Geldbetrages  von  Ml.  aus
dem  Schlafzimmer  der  alten  Dame  Kar  ein
Beweis  nicht  erschöpfend  zu  erbringen.  Hiegegen
  nahm  das  Gericht  den  Beweis  für  Betrug
  der  Jmmler  als  erbracht  an.  Der  Verteidiger
  verstand  es,  die  der  Angellagten  zur
Last  gelegten  Vergehen  in  das  rosigste  Licht  zu
seben,  indem  er  meinte,  daß  das  Gehaben  einer
vielgereisten  Weltdame,  wie  es  in  diesem  Falle
zur  Schau  gelragen  wurde,  nichts  Unmorali-*
  an  sich  habe;  der  normale  Kleinbürger
habe  nicht  das  richlige  Verständnis  für  dieses
Ausleben  in  den  weltstäbtischen  Formen.  Hupfauer
  wurde  vom  Vergehen  einer  Sachbeschädigung,
  verübt  am  9.  Oktober,  freigesprochen,  desgleichen
  Stockinger.  Hiegegen  wurden  beide  wegen
  des  Vergehens  vom  10.  und  11.  November
  verurteilt.  und  zwar  zu  2  Monaten  Oesängnis.
  Die  Immler  wurde  von  der  Anklage
des  Diebstahls  und  der  Anstiftung  mangels
VBeweises  freigesprochen,  dagegen  wegen  fortgesetzten
  Betrugs  zu  3  Monalen  Lesängns  verurteilt.
  Bei  Immler  wurden  1  Monat,  bei
Hupsauer  gleichfalle  1  Monat  und  bei  Stollinger
  6  Wochen  der  Untersuchungshaft  in  Anrechnung
  gebracht.  Die  gegen  die  Angellagten
erlassenen  Haftbefehle  wurden  aufgehoben.

4  r—i  4

Die  Ausfuhr  militärdienstuntaugliche
  erde.

Anger  agten  linter
war  so  manches  in

(Oberstes  Landesgericht  Muncen
Ein  bemerkenswertes  Urteil  hat  jüngst  der
Strafse  nat  des  obersten  bayerischen  Gerichtshofes
  erlassen.  Ein  Pferdehändler  pon  Mün- 



Saleheirz  anzeinen

chen  wurde  wegen  eines  Vergehens  gegen  das
Kriegszustandsgesetz  (Ausfuhr  von  ferden  in
einen  anderen  Verwaltungsbezirl)  vom  Landgerichte
  Münckhen  II  freigesprochen.  Auf  Revision
  des  Staatsanwaltes  wurde  dieses  Urteil
nebst  den  ihm  zugrunde  liegenden  Feststellungen
  aufgehoben  und  die  Sache  zur  anderweiigen
  Verhandlung  und  Entscheidung  an  das

Landgericht  München  1  zurückverwiesen.

Dem  Angellagten  war  zur  Last  gelegt,  dem
Pserdcaue  fuhrverbote  des  (beneralkommandos.
dadurch  zuwidergehandelt  zu  haben,  daß  er  von
Mitte  Augus  1914  bis  38.  September  1914
in  Garmisch  und  Umgelung  mindesiens  30
Pferde  und  in  Kolbermoor  J  Pferde  auslauste
und  zu  Handelezwecken  nach  München  brachte.
Von  der  Straflammer  Müacken  wurde  er,  wie
erwähnt,  freigelprochen.  Zu  der  Verhandlung
hatte  er  geltend  gemach!:  Alds  er  die  Pierde
ausführte,  sei  in  den  belressenden  V
bezirten  das  Pferdcaushebungsgeschäft  bereits
zu  Cnde  gewesen,  außerdem  handle  es  sich  in
allen  Fällen  um  Pferde.  die  von  der  Aus
helbungskommisson  für  militärische  Zwecke  als
untanglich  ertlärt  wurden  oder  wegen  ihrer  Iu
gend  ausscheiden.  Er  habe  sich  hierüber  von
jedem  einzelnen  Verläuser  eine  mündliche  Be
flätigung  geben  lassen  und  sei  sich  nicht  bewußt,
daß  er  sich  durch  Verbringung  der  Pferde  an
Standorte  außerhalb  des  Verwaltungobezirkes
des  Veriäufers  strafbat  machen  lönne,  um  so
weniger,  als  er  von  einer  hochgestellten  Militärperson
  in  München  die  mündliche  Auskunft  bekommen
  habe,  daß  er  sich  dadurch  nicht  flraf
bar  mache.

In  den  Gründen  dieses  Urteils  i##t  auegeführt:
  Der  an  sich  lare  Worklaut  des  Ver
botes  zur  Ausfuhr  von  Pserden  dürfe  bei  der
Ausiegung  nicht  ausschlaggebend  sein,  weil  er
offensichtlich  mit  dem  Willen  des  Gesetzgebere
in  Widerspruch  steht.  Man  müsse  im  Auge
behalten,  daß  den  Anordunngen  ein  beitimmter
Zweck  zugrunde  liege,  deöhalb  habe  der  Ge
setzgeber  unmöglich  die  Vorschrift  auf  Pferde
ausdehnen  wollen,  die  nicht  uder  nicht  mel
kriegstauglich  seien.  Durch  die  Untauglichseits
erllärung  habe  die  Militärket  örde  auf  ihr  An
recht  auf  die  Pferde  verzichlet,  in  gegenwärtiger
Sache  handle  es  sich  aber  unwidexegbar  um
militäruntaugliche  Pferde.  Der  Angellagte  habe
mit  der  dem  Kunden  gegebenen  Genehmigung
der  Militärbehörde  gerechnet,  denn  er  habe  annehmen
  müssen,  daß  die  ihm  erteilte  Auskunft
von  einer  zuständigen  Person  stammt.

Diesen  Ausführungen  gegenüber  stellte  aber
das  oberstrichterliche  Urteil  in  seinen  Gründen
sest:  Der  Zweck  des  Gesetzes  über  den  Kriegszustand
  ist  nicht  bloß  in  dem  Schutze  des  Einzelnen
  gegen  rechtswidrige  Angriffe  auf  seine
Person  oder  sein  Eigentum  zu  suchen;  er  erstreckt
  sich  darüber  binaus  auf  die  Sicherung
des  Bestandes  des  Staates  selbst  gegenüber
den  feindlichen  Angrifsen,  sowie  auf  die  Förderung
  der  eigenen  kriegerischen  Mapmahmen.

Dieser  aus  den  Bestimmungen  des  Gesetzes  selbst
sich  unzweifelhaft  ergebende  Zweck  muß  bei  der
Auslegung  und  Anwendung  der  einzelnen  Vorschriften
  im  Auge  behalten  werden.  Die  Vorschrift
  des  lommandierenden  Generals,  die  das
Ausführen  von  Pferden  in  andere  Verwaltungsbezirke
  verbietet,  dient  offensichtlich  der
Sicherung  der  Pferdeaushebung  für  den  Kriegsdienst
  und  damit  der  Förderung  der  Mobilmachung.
  Weiter  hat  das  Verbot  die  Wirkung,
daß  der  Pferdehandel  beschränkt  und  die  für
den  Betrieb  der  Landwirtschaft  ersorderlichen
Pferde  dem  Bezirk  erhalten  werden.

Die  Straflammer  erlennt  an,  daß  der  Wortlaut
  des  Verbotes  klar  ist,  hält  ihn  aber  nicht
für  maßgebend,  weil  er  mit  dem  von  ihr  unterfiellten
  Willen  des  Gesetzgebers  in  Widerspruch
stehe.  Damit  verstößt  sie  gegen  allgemein  gültige
  Auslegungsregeln,  und  man  muß  bei  näherer
  Prüfung  die  Anschauung,  daß  der  Wortlaut
  des  Verboles  offensichtlich  dem  Willen  des
Gesegebers  widerspreche,  ablehnen.  Auch  ist
die  Anschauung  der  Straflammer,  dah  sich  der
Angellagte  bei  Ausführung  der  Pferde  i  in  einen
anderen  Veraltungsbezirk,  nur  in  einem  tatsächlichen
  Orrlum  befunden  habe,  hrechulih  nicht
einwandfrei,  und  irrig  ist  auch  die  Annahme,
daß  u##  eine  vorsätzlich  begangene  Zuwiderhandlung
  gegen  das  Ausfuhrverbot  strafbar
sei.  Das  Verbot  der  Pferdeausfuhr  ist  eine
sicherheitspolizeiliche  Maßnahme,  deren  wirksame
  Durchführung  auch  die  Bestrafung  jahrlässiger
  Zuwiderhandlungen  erfordert.  Da  sonach
  das  Urkeil  der  Straflammer  auf  einer
Verletzung  des  Gesetzes  beruht,  war  es  samt
den  ihm  zugrunde  liegenden  Feststellungen  aufzuheben
  und  die  Sache  zur  anderweitigen  Verhandlung
  und  Entscheidung  an  das  Landgericht
München  I  zurückzuverweisen.

*  *  r“
Erhaltung  der  Schweinebesiände.

Die-  Vorratserhebung  der  Kartoffeln  und
Zwischenzählung  der  Schweine  hat  vielfach  zu
der  irrigen  Auffassung  Anlaß  gegeben,  es  sei
eine  Beschlagnahme  und  zwangsweise  Abschlachtung
  der  Schweine  beabsichtigt.  Gerade  das
Gecenlen  ist  der  Fall,  die  Erhaltung  der
Schweinebestände  wird  angestrebt.  Soweit  bei
den  derzeitigen  Futterverhältnissen  irgend  möglich,
  sollen  auch  die  wenig  gemästeten  Schweine
weiter  gefüttert  werden,  auf  alle  Fälle  müssen
die  guten  Zuchtsauen  und  Eber  erhalten  werden.

Da  zurzeit  nur  wenig  Futtermittel  haben
und  diese  sehr  teuer  sind,  ist  allerdings  die
Durchfütterung  schwierig  und  mit  verhältnismähig
  großen  Koslen  verbunden,  auf  sicheren
Gewinn  kann  aber  durch  den  später  eintretenden
  Mangel  an  Schweinen  gerechnet  werden.
Für  Zuchtschweine  kommen  derzeilig  als  Futtermillel
  in  Betracht:  Magermilch,  Molkereiabsälle,
  Noggen=  und  Weizenlleie,  Rüben,  Futterlarciffel,
  Heu,  später  auch  Grünfutter,  Küchenund
  Wirtschafts  abfälle,  als  Beigabe  JFutterlnochenmehl,
  Steinkohlen=  und  Holzasche,  Holzlohlen
  und  Steinkohlengrus;  für  Mastschweine
neben  den  bereits  genannten  Futtermitteln  Viertrebern,
  Eicheln,  Fleisch,  und  Fischjuttermehl,
Fleichabfälle,  Vuut,  Abfälle  der  Stearin=  und
Kunstbutterfabrilation  (Fegrieben).  Soweit
Mais  verfügbar,  wird  natürlich  dieses  hochwerlige
  Fultermittel  Verwendung  sinden.  E.  Groll

Eotulnad#zinun.
Kriegsernährung  und  Hauefrauen-=pflichten.


Dem  Kath.  Frauenbund,  zweigverein  Nosenheim,
  gebührt  das  Verdienfsl,  das  zeilgemäße
Thema  „Kriegsernährung  und  Hauefrauenvlchten-
  hier  zuerst  in  seiner  Versammlung
am  14.  März  im  großen  Saale  des  Kath.  Gesellenhauses
  besprochen  zu  haben.  Zur  Versamnlung,
  die  sehr  gut  besucht  war,  sanden  sich
auch  manche  ehrenwerte  Gäste  ein,  unter  ihnen
besonders  Herr  K.  Hofrat  Wüst.  Der  geistl.
Veitat  des  Kath.  Frauenbundes,  Herr  Geistl.
Nal  Geßl,  bot  den  Erschienenen  einen  herzlichen
Willtommgruß.  EFrl.  Anna  Erntt.  trug  mit
Wärme  und  Gefühl  ein  Gedicht  „D  ##  Kreuz“
vor.  Nun  betrat  Frl.  Julie  Kögerl.  Vorsteherin
der  Jungendabteilung  des  Kath.  Krauenbundes,
das  Rednerpult.  Was  sie  wernige  Tage  vorher
im  Belehrungslurse  über  Vollsernährung  in
Muuchen  gehort.  brachte  sie  zur  Kennnis  der
Amnwesenden.  In  einem  wohldurchdachten,  mit
sehr  grossem  Fleiße  ausgearbeileten  Vortrage
bebandelte  die  gewandte  Rednerin  ihr  Thema
nach  den  vier  Gesichtspunkten:  1.  Was  hat  der
Mensch  zu  seiner  Ernährung  notwendig?  2
Welche  Mitiel  stehen  uns  noch  zur  Verfügung
und  was  fehit  uns?  3.  Welche  Einschränlungen
missen  wir  uns  auferlegen  infolge  der  gesehhlichen
  Maßnahmen?  und  4.  Wie  muß  die  Hausfrau
  jetzt  in  der  Kriegszeit  kochen  und  wirtschaften?
  Durch  Auftlärungsvortrag,
dem  die  darin  bekundete  Vaterlandslebe  ein:  gewisse
  Wärme  und  Begeisterung  verlieh,  wurde
sicherlich  in  den  anwesenden  Hausfrauen  Sinn
und  Verstänonis  für  Einschränkung  und  für  soziales
  Opsern  geweckt.  Auch  an  praltcher  Anleitung,
  wie  man  sparsam  und  doch  mit  Abwechslung
  kochen  kann  und  soll,  fehlte  es  nicht.  Interessant
  war  die  Vorführung  einer  Kochlistemit
  entsprechenden  Erllärungen.  Der  zeitgemöße
  Vortrag  endete  mit  dem  Hinweis  darauf,
  daß  die  Sorge  für  eigenen  Bedarf  nicht
in  Konflikt  lommen  dürfe  mit  dem  Gesamtbedaf
  und  mit  der  Mahnung  an  die  Hausfrouen
  auch  im  „Schützengraben“  der  Küche  für
das  liebe  Vaterland  Opfer  zu  bringen.  Gespannte
  Aufmerksamkeit  während  des  Vortrages
  und  reicher  Beifall  nach  demselben  bekundeten
  der  geehrten  Rednerin  den  Dank  der  Zuhörer,
  den  der  geistliche  Beirat  des  Vereins  in
anerkennende  Worte  kleioete.  Der  opferwilligen
Referentin  sei  auch  hier  nochmals  der  freudige
Dank  des  kath.  Frauenbundes  zum  Ausdruck  gebracht.


Rosenheim,  15.  März.
Auf  dem  Felde  der  Ehre  gesallen:
Hermann  Reubauer,  Sohn  des  K.  Rangiermeisters
  Andreas  Neubauer  in  Rose:  iheim,  Soldat
  im  18.  Reĩ.  nf.  Re
Im  Felde  verwundet.  Der  Baäderge—
hüfe  Georg  Förg,  Sohn  des  Heizers  Förg  in
Nosenheim,  steht  als  Kriegefreiwilliger  im  2.
bayer.  Pionier-Bataillon.  Er  ist  ietzt  durch
einen  Oberschentelbruch  verwundet  worden  und
liegt  int  Lazarett.
as  Eiserne  Kreuz.  Mit  dem  Eisernen
Kteuz  wurden  ferner  ausgezeichnet:  Leutnant
Gust.  Greve  Rgsenhrim  der  Landw.  Inf.  1.
Aufg.;  Stabsarzt  Dr.  Ferdinand  Fischer  der
Landwehr  2.  Aufg.  (Rosenheim).
Auszeichnungen  im  Felde.  Der  Mi—
litärverdienstorden  4.  Kl.  mit  Schwertern  wurde
dem  Oberleutnant  Graf  v.  Arco-Zinneberg  des
Schweren  Reiler-Regimente  und  dem  Leul--,
nont  Otto  Frhrn.  v.  Hunoltstein  gen.  Stein-Kallenfelo
  der  Landwehr  1.  Aufgebots  der
Kraftfahrtruppen  verliehen.  Das  Militärverdienstlreuz
  1.  Kl.  mit  Schwertern  wurde  dem
Feldwebelleutnant  Jakob  Thome  des  Landsiurm-Juf.-Bataillons
  Nosenheim  verliehen.
Das  Militärverdienstkreuz  2.  Kl.  mit  Krone

Erwin  Zehentner,  Michael  Donhauser  und  Oskor
  Sensburg  des  Landsturm-Inf.--Bataillons
Nosenheim  verliehen.
as  Luitpoldkreuz  ist  dem  vormaligen
  Gemeinvebevollmächtigten  Georg  Impler  in
Au  bei  Aibling  verliehen  worden.
Einberufung  5n5  ungedienten
Landsturmes.  In  Beantwortung  zahlreicher
  Anfragen  sei  auf  Grund  eingeholter  Erkundigungen
  beim  Lellaertektendon.  Wbeneral.
bkommando  folgendes  mitgeteilt:  den  näch- 



sten  Tagen  werden  weltere  G—WN.  des
ungedienten  Landsturmes  einberufen,

u.  Schwertern  wurde  den  p  ffizierftellveriretern.

 

hiefür  Bedarf  besteht.  In  Betracht  kommen
jedoch  nur  solche  Leute,  die  bei  der  Musterung
der  Infanterie  Klasse  1  (felddiensttauglich)  zugeteilt
  wurden,  sowie  ein  kleiner  Teil  Pioniere
der  Klasse  I.  Es  werden  im  allgemeinen  Mann-.
schaften  bis  zum  300.,  vielleicht  auch  über  das
30.  Lebensjahr  hinaus  einberufen  werden.  Wie
weit  die  Einberufungen  sich  auf  die  älteren
Jahrgänge  ausdehnen  werden,  läßt  sich  zurzeit.
noch  nicht  ermessen,  da  jetzt  auf  die  Frühjahrsbestellung
  der  Felder  weitgehendste  Rücksicht
  genommen  werden  muß.  Die  Zahl  und
der  Umfang  der  Einberufungen  hängt  davon
ab,  wie  viel  Angehörige  der  Landwirtschaft
oder  sich  sonst  für  die  Felderbestellung  eignende
Leute  unter  den  einzelnen  Jahrgängen  sich  besinden.
  Die  jetzt  wegen  der  Frühjahrsbestellung
  nicht  einberufenen  Leute  werden  nach  Beendigung
  dieser  Arbeiten  nachgeholt  werden.

Goldsammlung  des  K.  Gymnasiums.
  Gegen  die  Zusage,  mindeslens  30  Mk.
in  Gold  heute  beim  K.  Rektorate  abzuliesern,
war  den  auswärtigen  Schülein  gestattet  worden,
Samstag  und  Sonntag  in  der  Heimat  zu  verbringen.
  Der  Erfolg  Bieser  Maßnahmen  war
so  glücklich,  daß  heute  die  stattliche  Summe
von  3840  Mk.  in  Gold  an  die  Reichsbanl  abgeführt
  werden  konnte.

er  Vortrag  im  Hausabund,  welcher
heute  Montag  abend  slattfinden  sollte,  mußte
wegen  plötzlicher  Ertranlung  des  Referenten  abgesagt
  werden.  #ß§l!

Der  Lichtbildervortrag  im  lath.
Gesellenhaus  findet  morgen  Dienstag,
abends  128  Uhr,  statt.  Er  bringt  uns  bekanntlich
  Bilder  vom  großen  Weltkrieg.  Allen  Besuchern
  wird  eine  besondere  Ueberraschung  zu
teil.  Nach  dem  Vortrag  wird  nämlich  ein  H.
H.  Franziskanerpater  über  seine  Kriegserlebnisse
sprechen.  Niemand  möge  sich  die  Gelegenheit
entgehen  lassen,  diese  seltenen  Darbietungen  zu
hören  und  zu  sehen.

Lichtbildervortrag  der  Alpenvereinösektion
  Rosenheim.  Am  Dienstag,
den  16.  März,  abends  8  Uhr.  hält  im  S.al  d.s
Hotels  „Deutscher  Kaiser",  von  der  hiesigen
Alpenvereinssektion  eingeladen,  Herr  M.  Schiller
  aus  Munchen  einen  in  Münchener  Sellionen
  mit  grossem  Beifall  schon  abgehaltenen
Vortrag  über  „Wanderungen  durch  Belgien
und  den  französischen  Kriegsschauplaz“.  Der
Vortrag  wird  umso  interessanter  werden  „als
eine  große  Zahl  von  Lichtbildern,  Aufnahmen
  vom  Kriegsschauplatz,  zum  Teil  aus  der
jüngsien  Zeit  ihn  begleiten  werden.  Zu  diesem
Vortrag  haben  auch  Nichtmitglieder  Zutritt:
jedermann  ist  dazu  eingeladen.  Die  Bilder  vom
franz.  Kriegsschauplatz  werden  gewiß  allgemeinem
  Interesse  begegnen.

Der  Oberpfälzer  Verein  Rosenheim
  hielt  lepien  Samstaz  un  Nebenzimmer
des  Gasthofes  Duschl  dahier  seine  Generalversammlung
  ab,  welche  sehr  4ut  besucht  war.  Herr
Friseur  Krämer  als  1.  Vorstand  schilderte  in
kräftigen  Worten  die  Zwecke  und  Ziele  der
londemännücchen  Vereinigung.  Der  Krieg  rief

7  Mitglieder  unter  die  Fahnen,  die  noch  alle
gesund  sind,  trotzdem  einige  seit  den  ersten  Tagen
des  August  vor  dem  Feind  stehen.  Ein  Mitglied,
Herr  K.  Salzsteuer-Oberausseher  Wilh.  Neumüller,
  ging  im  lezten  Vereinsjahr  mit  Tod  ab.
Zum  Zeichen  der  Teilnahme  erhoben  sich  die
Anwesenden  von  ihren  Sitzen.  Ein  erkranttes
Mitglied  wurde  mit  Geld  unterstützt.  Der
Kassabericht  des  Kassiers  Nitzl  wurde  erinnerungslos
  entgegengenommen  und  für  seine  Mühe
und  Arbeit  ihm  der  Dank  ausgesprochen.  Die
bisherige  Vorstandschaft  und  der  Ausschuß  wurde
durch  Zuruf  auf  ein  weiteres  Jahr  wieder  gewählt.
  Im  Falle  ein  Mitglied  mit  Tod  abgeht,
  wird  der  Verein  außer  der  Kranzwidmung
für  kath.  Mitglieder  eine  hl.  Messe  lesen  lassen;
Andersgläubigen  wird  hierfür  de  zu  betr.  Betrag
in  Bar  vergütet.  Da  der  Verein  durch  seine
Mitgliederbeiträge  nahezu  einen  Barbestand  von
300)0  Mk.  zusammengebracht  hat,  wird  hiefür
Kriegsanleihe  gezeichnet  werden.  Mit  einem
Hoch  auf  unser  Königshaus  und  im  Gedenken
an  unsere  tapfere  Armee  schloß  der  Vorsitzende
die  Versammlung.

Klechliche  Nachrichien.

Klerus  und  Krieg.  Das  Ordinariat  des
Erzbistums  München  und  Freising  wendet  sich
im  Amtsblatt  der  Diözese  wiederholt  an  den
Klerus,  den  Erlassen  der  Staatsregierung  betreffend
  den  Mehl-  und  Brotverbrauch  die  gebührende
  Aufmerksamkeit  zu  schenken  und  auf
das  Volk  aufklärend,  veröhigend  und  ermunternd
  zu  wirken.  Desgleichen  wird  darauf  hingewiesen,
  daß  die  auf  dem  Lande  noch  zur  Verfügung
  stehenden  ländlichen  Arbeitskräfte  willig
und  getragen  vom  ernsten  Pflichtgefühl  den  Arbeiten
  der  Feldbestellung  und  der  Ernte,  auch
an  Sonn-=  und  Feiertagen  nachmittags,  wenn
nötig,  sich  unterziehen  mögen.  Ferner  wird  die
Beteiligung  an  der  zweiten  Kriegsanleihe  warm
und  dringend  empfohlen.  it  vertrauen  auf
die  Vaterlandsliebe  des  Klerus,  so  heißt  e
daß  derselbe  auch  in  dieser  Oinmlict  belchrem
und  aufklärend  wirke.  Das  wird  sich  besonders
in  den  vom  Verkehr  ebliegende  e##en  als
nützlich  erweisen.  Au  Stiktun  #erwaltungen,
  besonders  die  *  und  —
7—  sollen  sich  nach  Wöglichten