Full text : Rosenheimer Anzeiger. 63. Jahrngang (63)

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ziehung  der  päpstlichen  Enklaven  Benevento  und  Pontecorvo.
Tanucci  machte  bekannt,  der  Papst  sei  nicht  mehr  als  ein
anderer  Bischof,  und  das  Pariser  Parlament  verfügte  die
Unterdrückung  des  Breves  gegen  Parma.  Ja  es  gesellten
sich  noch  andere  Staaten  der  Bewegung  bei.  Der  Groß—
meister  von  Malta  vertrieb  die  Jesuiten  ebenfalls,  Venedig
verdammte  die  Abendmahlsbulle  und  Modena  hob  Klöster
auf.

Nun  regten  sich  auch  Osterreich  und  das  katholische
Deutschland.  Josef  II.,  Mitregent  seiner  Mutter,  und
der  mächtige  Kaunitz  waren  ohnedies  Gegner  der  Jesuiten
und  ihres  Beschützers  Clemens  XIII.,  und  ähnlicher  Ansicht
war  auch  van  Swieten,  der  Ratgeber  der  Kaiserin,  so
daß  sich  Maria  Theresia  bestimmen  ließ,  die  bis  dahin
vom  Papste  und  den  Bischöfen  in  der  Lombardei  ausgeübten
Rechte  über  Personen  und  Güter  der  Geistlichkeit  einer
eigenen  Oberbehörde  in  Mailand  zu  übertragen,  die  Geistlichkeit
  zum  Verkauf  aller  seit  1722  erworbenen  Güter  anzuhalten
  und  die  Appellation  nach  Rom  abzuschaffen.  Zu
derselben  Zeit  war  in  Deutschland  ein  Kirchenrechtslehrer
aufgetreten,  welcher  im  wesentlichen  alles,  was  in  den  Ländern
bourbonischer  Fürsten  und  in  Portugal  gegen  die  kirchliche
Hierarchie  unternommen  worden,  in  ein  System  brachte.  Es
war  Johann  Nikolaus  von  Hontheim,  Weihbischof  von
Trier,  gerade  so  alt  wie  das  Jahrhundert,  welcher  im  Jahre
1765  unter  dem  Pseudonym  „Justinus  Febronius“  das  Werk
„des  tatu  praesenti  ceclesiac  et  legitima  potestate  Romani
pontificis“  (in  Bouillon)  herausgab.  Die  weltlichen
Regierungen  katholischer  Länder  und  ihre  zahlreichen  Anhänger,
  d.  h.  damals  alle  Gebildeten  weltlichen  und  sehr
viele  geistlichen  Standes  begrüßten  das  „Evangelium  des
liberalen  Katholizismus“  mit  Jubel;  in  Portugal  wurde
eine  besondere  Ausgabe  davon  veranstaltet;  der  Spanier
Campomanes  berief  sich  in  allen  seinen  kirchenrechtlichen