Metadata : Die Deutsche Reichsverfassung.

Die  Aufrichtung  des  Reiches.  21

ledigt  und  dahingefallen.  Daber  auch  als  äußerste  Frist.
erstreckung:  ein  Jahr.

s  ist  von  allergrößter  Bedeutung,  sich  diesen  OHunkt  vollkommen
  klar  zu  machen.  Und  was  vom  Augustvertrag  des
Jahres  1866,  das  gilt  ganz  genau  ebenso  von  den  Dersailler
Uovemberverträgen  des  Jahres  1870.  In  ihnen  liegt  nicht
die  Derfassung,  sondern  sie  versprechen  nur  die  Verfassung.

Beute  —  es  muß  hier  vorgegrisfen  werden  —  ist  dies
Dersprechen  erfüllt;  die  Derfassung  ist  zustande  gebracht  und  steht
in  uneingeschränkter  voller  Geltung.  Das  nötigt  aber  zu  der
zwingenden  juristischen  Schlußfolgerung:

daß  jene  Derträge,  weil  restlos  erfüllt,  juristisch  nicht  meher

existieren;  daß  man  zwar  historisch,  aber  nicht  rechtlich

von  vertragsmäßigen  Grundlagen  unseres  Beiches  sprechen
kann;  daß  als  alleinige  Rechtsgrundlage  des  Reiches  die

Derfassung=  in  Betracht  kommen  kann;  die  Derträge  haben

die  Verfassung  vorbereitet,  aber  sie  reichen  juristisch  nicht

mehr  berein  in  die  verfassungsmäßigen  Grundlagen  unseres

Reiches.

Darüber  ist  auch  die  Wissenschaft  in  der  überwiegenden
Mehrzahl  ihrer  Dertreter  heute  einig;  aber  im  Zeichstag  und
selbst  bei  Dertretern  der  Zeichsregierung  kommen  immer  noch“
gelegentlich  die  verhängnisvollen  Dertragsgedanken  zum  Vorschein.

Ein  geistig  sehr  hochstehender  bavrischer  Lehrer  des  Staatsrechtes,
  Max  Sevydel,  hat  auf  der  Grundlage  des  Augustvertrages
  als  eines  Dertrages,  der  gerichtet  gewesen  sei  auf
immerwährende  Derpflichtungen,  die  Dertragstheorie,  nach  der
unser  neues  Reich  staatsrechtlich  seinem  Wesen  nackh  nithts
anderes  wäre,  als  der  alte  deutsche  Bund,  zu  einem  scharfsinnigen
  wissenschaftlichen  Svsteme  gestaltet;  aber  diese  bavrische
Schule  des  Reichsstaatsrechtes,  von  allen  Seiten  bekämpft,  hat
mit  dem  Tode  ihres  Meisters  auch  ihre  Kraft  verloren.

Es  widerspricht  dem  Sinn  und  Wortlaut  des  August-Dertrages,
  in  ihm  die  juristische  Grundlage  für  das  dauernde
Bundesverhältnis  der  deutschen  Staaten  erblicken  zu  wollen..

Aicht  müßige  Raarspalterei  ist  es,  worum  es  sich  hier
handelt.  Hänel,  der  die  schwerste  und  beste  geistige  Arbeit  in
dieser  Frage  getan  hat  (Studien  z.  Deutsch.  Staatsrecht,  Zd.  )),
weist  mit  Recht  auf  die  amerikanische  Harallele  hin,  um  die
grundlegende  Bedeutung  der  Streitfrage  klar  zu  machen.  Die