Contents : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfzehnter Band. (15)

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Ganges  der  Conkurse,  die  Abschließung  von  Vergleichen  bei.
denselben  nie  in  Advokatenhände,  deren  Interesse  ist,  sie
zu  verlängern,  kommen  zu  lassen,  sondern  Einigen  der
Haupt-Creditoren  selbst,  die  von  den  übrigen  gewählt  sind,
die  Auseinandersetzung  der  wichtigeren  Angelegenheiten  anzuvertrauen.
  Dadurch  wirkt  denn  auch  der  Staat  c)  auf
die  mehrere  oder  mindere  Möhe  der  Gläubiger.
Wenn  nämlich  die  Gesetze  schon  auf  ihre  Sicherheit  bedacht
sind,  so  sind  sie  selbst  der  Mühe,  auf  besondere  Cautelen
zu  sinnen,  überhoben.  Doch  darf  jene  Sicherheit  nicht  durch
allzu  vervielfältigte,  lästige  und  unndthige  Formalitäten  bezweckt
  werden;  es  würde  sonst  jener  Vortheil  auf  Kosten
des  gegenwärtigen  Punktes  erreicht.

4)  Gleich  bei'm  Jugendunterricht  und  durch
frühe  praktische  Uebung  muß  dafür  gesorgt  werden,
  daß  Feder  die  seinem  Stande  angemessene
Aufklärung  hierin  erhalte,  und  zugleich  zur
Frugalität  und  Ordnung  gewöhnt  werde.  Ohne
dieses  Mittel  helfen  alle  übrigen  Anstalten  fast  wenig  oder
nichts,  und  es  ist  unbegreiflich,  wie  schädlich  Unwissenheit
hier  wirkt,  und  welches  Unglück  daraus  für  Familien  und
die  Gesammtheit  erwächst.  Daher  sind  auch  die  einmal
bestehenden  Zinsgesetze  nicht  eher  aufzuheben,  als  bis  dieser
Zweck  erreicht  ist.  Die  Mittel  hiezu  sind  aber:  a)  die
Menschen  müssen  von  Jugend  auf  daran  gewöhnt
werden,  sich  alle  Ausgaben  und  Einnahmen  ordentlich
  aufzuschreiben,  weren  sie  auch  noch  so  klein
und  so  leicht  zu  übersehen.  Schon  der  Knabe  sollte  seine
eigene  kleine  Kasse  und  Administration  haben.  b)  Sie
sollten  gewöhnt  werden,  sich  aus  dem,  was  sie
so  sich  aufgeschricben,  Etats  herauszuziehen;