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Ganges der Conkurse, die Abschließung von Vergleichen bei.
denselben nie in Advokatenhände, deren Interesse ist, sie
zu verlängern, kommen zu lassen, sondern Einigen der
Haupt-Creditoren selbst, die von den übrigen gewählt sind,
die Auseinandersetzung der wichtigeren Angelegenheiten anzuvertrauen.
Dadurch wirkt denn auch der Staat c) auf
die mehrere oder mindere Möhe der Gläubiger.
Wenn nämlich die Gesetze schon auf ihre Sicherheit bedacht
sind, so sind sie selbst der Mühe, auf besondere Cautelen
zu sinnen, überhoben. Doch darf jene Sicherheit nicht durch
allzu vervielfältigte, lästige und unndthige Formalitäten bezweckt
werden; es würde sonst jener Vortheil auf Kosten
des gegenwärtigen Punktes erreicht.
4) Gleich bei'm Jugendunterricht und durch
frühe praktische Uebung muß dafür gesorgt werden,
daß Feder die seinem Stande angemessene
Aufklärung hierin erhalte, und zugleich zur
Frugalität und Ordnung gewöhnt werde. Ohne
dieses Mittel helfen alle übrigen Anstalten fast wenig oder
nichts, und es ist unbegreiflich, wie schädlich Unwissenheit
hier wirkt, und welches Unglück daraus für Familien und
die Gesammtheit erwächst. Daher sind auch die einmal
bestehenden Zinsgesetze nicht eher aufzuheben, als bis dieser
Zweck erreicht ist. Die Mittel hiezu sind aber: a) die
Menschen müssen von Jugend auf daran gewöhnt
werden, sich alle Ausgaben und Einnahmen ordentlich
aufzuschreiben, weren sie auch noch so klein
und so leicht zu übersehen. Schon der Knabe sollte seine
eigene kleine Kasse und Administration haben. b) Sie
sollten gewöhnt werden, sich aus dem, was sie
so sich aufgeschricben, Etats herauszuziehen;