Full text : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

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Hilfe  geboten  werde;  wir  halten  diese  Annahme  für  einen

schweren  Irrtum,  der  sich  als  solcher  bald  genug  erweisen

wird.  Durch  die  Annahme  des  Zolltarifs  ist  die  Grundlage

  zum  Abschluß  langjähriger  Handelsverträge  geschaffen

  worden.  Wird  die  Landwirtschaft  den  Zustand,

der  durch  solche  Handelsverträge  wiederum  auf  ein  Jahrzehnt

  und  länger  herbeigeführt  wird,  ertragen  können?

Diese  Frage  müssen  wir  auf  Grund  der  Erfahrungen  und

auf  Grund  unserer  Beobachtungen  entschieden  verneinen«!).

Diese  Worte  bedürfen  heute  keiner  Kritik  mehr,  denn  wenn

Befürchtungen  der  Gegner  der  Zolltarifvorlage  eingetroffen  sind,

dann  sind  es  die  der  Linken  und  nicht  der  Rechten.  Der  Schutzzollgedanke

  ist  ıgo2  ebenso  wie  1887  überspannt  worden.  Das

war  schon  bei  der  Verabschiedung  der  Zolltarifvorlage  die  Meinung

Brentanos,  Schäffles,  Conrads  u.  a.  Und  erst  in  jüngster  Zeit

schrieb  Schmoller:  »Soweit  wir  in  Deutschland  den  Schutzzoll

1885  bis  ı892  übertrieben  haben,  waren  die  Bundesstaaten  stark

genug,  1892  bis  1894  die  Übertreibungen  zu  korrigieren,  und  solche
Korrektur  wird  wieder  kommen«?).

Vierunddreißigstes  Kapitel.

Fortschritte  in  der  formellen  Ordnung  des  Reichsfinanzwesens.

Mit  einem  nicht  unbeträchtlichen  Schuldenstand  aus  der
Zeit  des  Norddeutschen  Bundes  und  infolge  des  Krieges  gegen
Frankreich  trat  das  Deutsche  Reich  ins  Leben.  Doch  wurden
sämtliche  Anleiheschulden  aus  den  Mitteln  der  französischen
Kriegsentschädigung  bis  zum  Jahre  1873  getilg.  Mit  dem  Jahre
1876  begann  dann  die  ununterbrochene  Reihe  der  Reichsanleiben.
Vier  Perioden  lassen  sich  in  der  Entwicklung  der  Reichsschuld
  unterscheiden.  Die  erste  ist  die  der  kleinen  Schulden
verschiedener  Verwaltungszweige.  Sie  reicht  etwa  bis  zum  Jahre
1888,  bis  zu  welchem  Zeitpunkt  die  erste  Milliarde  der  Reichsschulden
  annähernd  erreicht  wurde.  In  der  zweiten  Periode,  jener
der  vorwiegenden  Heeresschulden,  wurde  die  zweite  Milliarde
schon  im.  Jahre  1894  überschritten.  Es  folgt  eine  Periode  der
Flotten-  und  Heeresschulden,  die  vor  Erreichung  der  dritten
Milliarde  in  die  Periode  der  Kolonial-  oder  besser  vielleicht  der

1)  Deutsche  Tageszeitung  vom  16.  Dezember  1902.
*)  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft,  1912,  S.  1912.