Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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worden  ist,  a.  a.  O.  richtiger  mit  dem  Zusatze  „mit  Juchhöhhäusern“  aufgeführt  worden
wäre.  Unter  dem  Collectivnamen  „Juchhöh“  sind  mehrere  Häuser,  die  sogenannten  Juchhöh—
häuser,  begriffen,  welche  keine  besondere  Ortschaft  bilden  und  zum  Theil  zur  Flur  von  Präbschütz,
  zum  Theil  zur  Flur  von  Theeschütz  vermessen  sind.

8.  Dem  in  der  Eintheilung  Seite  275  beim  Gerichtsamte  Chemnitz  unter  Nr.  76  in
Verbindung  mit  Mittelbach  aufgeführten  Orte  „neuer  Anbau  Landgraben“  ist  der  Beisatz:

„antheilig“
zu  geben,  da  dieser  Ort  zum  Theil  in  den  Schönburgischen  Receßherrschaften  gelegen  ist.

9.  Geringswalde,  im  Bezirke  des  Gerichtsamts  Wolkenstein  gelegen  und  in  der  Eintheilung

  Seite  27  8  bei  diesem  Gerichtsamte  unter  Nr.  87  aufgeführt,  hat  den  Zusatz:
„mit  Huth  und  Scheidebach"
zu  erhalten.

10.  Elbersdorf  steht  in  der  Eintheilung  beim  Gerichtsamte  Stolpen  unter  Nr.  2  8  mit

dem  Zusatze:
„mit  Kleinelbersdorf".
Dieser  Zusatz  gehört  aber  zu  „Dittersbach“  unter  demselben  Gerichtsamte.

11.  Bei  „Schöna“  im  Bezirke  des  Gerichtsamts  Schandau  fehlt  in  der  Eintheilung
Seite  256  unter  Nr.  32  der  Zusatz:

„mit  Elbhäusern  und  Schiebmühle“.

12.  Die  Ortschaft  „Weinbergsgemeinde  bei  Coswig“,  welche  in  den  Bezirk  des  Gerichtsamts
  Moritzburg  gehört  und  in  der  Eintheilung  Seite  252  bei  diesem  Gerichtsamte  unter
Nr.  21  mit  der  Bezeichnung  „Coswig,  Weinbergsgemeinde"  aufgeführt  ist,  hat  inzwischen
den  Namen:

„Neu-Coswig“

erhalten.

Endlich  ist  noch  zu  bemerken:

13.  daß  die  Gerichtsbarkeit  des  Gerichtsamts  Kamenz  sich  auch  auf

„das  lange  Holz“,

ein  der  Stadtgemeinde  Kamenz  gehöriges  Forstgrundstück,  erstreckt,  welches  einen  besonderen
Flurbezirk  bildet,  jedoch  in  der  Eintheilung  nicht  besonders  aufgeführt  ist.

Dresden,  den  27.  December  1865.

Ministerium  der  Justiz.
Dr.  von  Behr.
Rosenberg.

 

Letzte  Absendung:  am  20.  Januar  1866.