Full text : Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz.

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Gesetzgeber  braucht  deshalb  gar  nicht  zu  befehblen  oder  auch  nur
zu  verlangen,  dass  die  Rechtssätze  befolgt  werden;  indem  er  den
Gesetzgebungsact  vornimmt,  weiss  er  schon,  dass  die  Beamten  an
die  bezeichneten  Rechtssätze  gebunden  sind.  Der  Gesetzgebungsact
  ist  erkennbar  durch  seine  Form.  Diese  Form,  sowie  die  Befugniss
  zum  Gesetzgebungsacte  selbst,  die  Competenz  ist  durch  das
positive  Recht  geordnet,  sodass  der  Gesetzgebungsact  auf  seine
Rechtsförmigkeit  hin  geprüft  werden  kann'”.

Der  Gesetzgebungsact  wendet  sich  vornehmlich,  wenn  auch
nicht  ausschliesslich  an  die  Behörden  und  Beamten.  Diese  haben
mit  Annahme  ihres  Amtes  Pflichten  übernommen  und  diese  Pflichten
  bestehen  darin,  die  erlassenen  und  geltenden  Gesetze  zu  beobachten
  und  anzuwenden.  Es  giebt  Gesetze,  welche  sich  überhaupt
  nur  mit  dem  Verhalten  der  Behörden  und  Beamten  befassen,
so  namentlich  Gesetze,  welche  das  Verwaltungsrecht  und  das  formelle
  Prozessrecht  betreffen.  Aber  auch  die  Gesetze,  die  ihrer
Natur  nach  das  Publikum  überhaupt  berühren,  also  das  Civilgesetz
  und  das  Strafgesetz  finden  ihren  Anhalt  durch  die  Anwendung
  der  Behörden.  Dadurch,  dass  die  Behörden  bei  ihren
Entscheidungen  und  Verfügungen  das  Civil-  und  Strafgesetz  zu
Grunde  legen,  wird  das  Publikum  genöthigt,  diese  Rechtssätze
ebenfalls  anzuerkennen,  wenn  sonst  nicht  Nachtheile  gewärtigt
werden  wollen.  Alles  Recht  sieht  indirect  oder  direct  das  Verhalten
  staatlicher  Organe  vor.  Die  Rechtsgesetze  unterscheiden
sich  eben  von  anderen,  z.  B.  von  Anstands-  und  Höflichkeitsgesetzen
  dadurch,  dass  sie  bei  Verletzungen  immer  ein  Eingreifen
  von  Staatsorganen  vorsehen;  das  Charakteristische  des

1°  Die  Pflicht  des  Beamten  und  Richters  ist  diejenige  eines  Mandatars.
Er  soll  sich  so  verhalten  und  handeln,  wie  das  Gesetz  es  vorschreibt.  Das
Gesetz  ist  die  nähere  Instruction,  die  Anweisung,  wie  die  Behörde  ihren
Pflichten  nachzukommen  hat.  Die  durch  den  Gesetzgebungsact  bezeichneten
Rechtssätze  sind  Inhalt  des  Mandats  und  insoweit  kann  man  jedes  Gesetz
ala  Mandat  an  die  Behörden  oder  vielmehr  als  Ergänzung,  Erweiterung  und
Abänderung  eines  bereits  bestehenden  Mandates  bezeichnen.