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Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Gerzollung.
Abgabensätze
40
d) Hämmel. .
e) Anderes Schofvieh und Ziegen
Anmerk.
1) Pferde und andere vorgenannte Thiere
find zollfrel, wenn aus dem Gebrau
der von ihnen bel dem Eingange gemacht
wird, überzengend hervergeht, fie
als Zug= oder Last-Thlere zu dem Angespann
elnes Relse= eder Fracht-Wagens
gehören, oder zum Waarentragen dienen,
eder die Pferde von Relsenden zu ihrem
Fortkemmen geritten werden müssen.
Fohlen, welche der Mutter folgen,
gehen frel ein.
2) Auf der Grenzlinie von Oberwiesenthal
in Sachsen bis Schusterinsel in Baden
werden zu felgenden ermäßigten Sätzen
elngelassen:
a) Magere Ochsen
b) Juchtstlere und Kühe
D) Jungvieh,
S“
—
Auf der Grenzlinie von Harburg bies
Leer, beide Orie eingeschlessen, werden
zu folgenden ermäßlgten Sätzen eingelassen:
a) Füllen unter einem Jahr
b) magere Ochsen
c) magere Kühe
d) magere Rinrder
zu b) c) und 0) wenn sie zur Meßung
bestimmt sind und unter den erforderlichen
Kontrelen.
Asslu. Wachs-Monsselin,
Wachstafft:
àa) Grobes unbedrucktes Wachstuch.
1 Stück
1 Stuͤck
1 Stuͤck
1 Stück
1 Stück
1 Stück
1 Stück
1 Stück
1 Stück
1 Centner
Für
nach dem nach dem %d ar bcon
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30. Thaler-Fuß, 52½-Gulden-Zu#, vom Tentner
beim beim Brutto-Gewicht:
Eingang.Ausgang.E#ogang. usgang.
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13 in Kisten.
2 —— 3 301 — — 9 in Körben.
! 6 in Ballen.