121
für
Gesetzblatt
122
das
Köni greich Ba yern.
VIII. Stück. München, Sonnabends den 30. August 1828.
Inhalt,
Geseyz, die allgemeine Grundsteuer betreffend. — Fünfte Beylage zum Abschlede süc die Stände-Versammlung.
Geseß,
die allgemeine Grundsteuer betreffend.
Ludwig,
von Gottes Gnaden König von Bayern,
rt. „2c.
Durch die Nachtheile, welche eine Steuerbelegung
nach verschiedenartigen Normen an
und fuͤr sich im Gefolge hat, dann durch
die haͤufigen Beschwerden uͤber ungleiche
Besteuerung veranlaßt, haben Wir das gesammte
Steuersystem einer Revision unterziehen
lassen, und verordnen demnach bezuͤglich
der Grundsteuer nach Vernehmung
Unseres Staaterathes und auf Beirath
und Zustimmung Unserer Lieben und Getreuen,
der Staͤnde des Reiches, was nachfolgt:
I. Capitel.
Allgemeine Normen für die
Grundbesteuerung.
g. 1.
Das durch allerhöchstes k. Reseript
vom 13. März 1811 angeordnete Grundsteuerdefinitivum
soll nach und nach in als
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