Full text: Die Reichsregierung.

_ 4 — 
Als Bismarck nach den kriegerischen Ereignissen des Jahres 
1866 an die Schaffung des Norddeutschen Bundes herantrat, da 
verwarf er den zentralistischen Bundesstaat mit Rücksicht auf den 
dereinstigen Beitritt Süddeutschlands. 
In einem seiner Gemahlin in Puttbus 30. Oktober 1866 
diktierten Brief!) sagt er: „Kennt Savigny die vorhandenen Ent- 
würfe zur Norddeutschen Bundesverfassung? Sie stammen von 
Hepke, Bucher, Duncker?, Er wird sich an denselben klar 
machen können, was er daran auszusetzen findet. Sie sind zu 
centralistisch-bundesstaatlich für den dereinstigen Beitritt der Süd- 
deutschen. Man wird sich in der Form mehr an den Staatenbund 
halten müssen, diesem aber praktisch die Natur des Bundesstaats 
geben mit elastischen, unscheinbaren, aber weitgreifenden Aus- 
drücken. Als Zentralbehörde wird daher nicht ein Ministerium, 
sondern ein Bundestag fungiren, bei dem wir, wie ich glaube, 
gute Geschäfte machen, wenn wir uns zunächst an das Curien- 
system des alten Bundes anlehnen.“ 
Ueber die von Bismarck hier abgelehnten Minister besagt 
$ 34 des Vorentwurfs von Max Duncker: „Der König von 
Preußen übt die dem Bundespräsidium übertragenen Rechte durch 
von ihm bestellte Minister aus. Alle exekutiven und legislativen 
Akte des Bundespräsidiums bedürfen zu ihrer Gültigkeit der 
Gegenzeichnung eines verantwortlichen Ministers“ 3). 
Man sieht auch an diesem Vorschlag, daß Duncker sich an 
die frühere Weisung Bismarcks gehalten hat, „auf Grund des 
preußischen Reformvorschlags vom ıo. Juni, des Bündnisvorschlags 
vom 4. August, der Reichsverfassung von 1849 und der Erfurter 
ı) Vgl. v. Keudell, Fürst und Fürstin Bismarck, 3. Aufl., Berlin u. Stuttgart 
1902, S. 326. 
2) Ueber diese drei Vorentwürfe vgl. die aufschlußreiche Untersuchung von 
Triepel, Zur Vorgeschichte der Norddeutschen Bundesverfassung, Festschrift Otto 
Gierke zum 70. Geburtstag dargebracht von Schülern, Freunden und Verehrern, 
Weimar ıgı1, S. 589 ff., bes. S. 612 ff. 
3) Triepel, Zur Vorgeschichte, S. 635.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.