_ 4 —
Als Bismarck nach den kriegerischen Ereignissen des Jahres
1866 an die Schaffung des Norddeutschen Bundes herantrat, da
verwarf er den zentralistischen Bundesstaat mit Rücksicht auf den
dereinstigen Beitritt Süddeutschlands.
In einem seiner Gemahlin in Puttbus 30. Oktober 1866
diktierten Brief!) sagt er: „Kennt Savigny die vorhandenen Ent-
würfe zur Norddeutschen Bundesverfassung? Sie stammen von
Hepke, Bucher, Duncker?, Er wird sich an denselben klar
machen können, was er daran auszusetzen findet. Sie sind zu
centralistisch-bundesstaatlich für den dereinstigen Beitritt der Süd-
deutschen. Man wird sich in der Form mehr an den Staatenbund
halten müssen, diesem aber praktisch die Natur des Bundesstaats
geben mit elastischen, unscheinbaren, aber weitgreifenden Aus-
drücken. Als Zentralbehörde wird daher nicht ein Ministerium,
sondern ein Bundestag fungiren, bei dem wir, wie ich glaube,
gute Geschäfte machen, wenn wir uns zunächst an das Curien-
system des alten Bundes anlehnen.“
Ueber die von Bismarck hier abgelehnten Minister besagt
$ 34 des Vorentwurfs von Max Duncker: „Der König von
Preußen übt die dem Bundespräsidium übertragenen Rechte durch
von ihm bestellte Minister aus. Alle exekutiven und legislativen
Akte des Bundespräsidiums bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Gegenzeichnung eines verantwortlichen Ministers“ 3).
Man sieht auch an diesem Vorschlag, daß Duncker sich an
die frühere Weisung Bismarcks gehalten hat, „auf Grund des
preußischen Reformvorschlags vom ıo. Juni, des Bündnisvorschlags
vom 4. August, der Reichsverfassung von 1849 und der Erfurter
ı) Vgl. v. Keudell, Fürst und Fürstin Bismarck, 3. Aufl., Berlin u. Stuttgart
1902, S. 326.
2) Ueber diese drei Vorentwürfe vgl. die aufschlußreiche Untersuchung von
Triepel, Zur Vorgeschichte der Norddeutschen Bundesverfassung, Festschrift Otto
Gierke zum 70. Geburtstag dargebracht von Schülern, Freunden und Verehrern,
Weimar ıgı1, S. 589 ff., bes. S. 612 ff.
3) Triepel, Zur Vorgeschichte, S. 635.