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richtung eines Bundeskanzleramts genehmigt und Delbrück zum
Präsidenten dieser Behörde ernannt, nachdem er schon vorher
zum preußischen Bundesratsbevollmächtigten bestellt worden war.
An der Spitze des Bundeskanzleramts stand also der Bundes-
kanzler, Präsident des Kgl. preußischen Staatsministeriums und
Kgl. preußischer Minister der auswärtigen Angelegenheiten
Graf von Bismarck, unter ihm als Präsident des Amtes Delbrück,
dem zwei vortragende Räte (seit 1869 drei) unterstellt!) waren ?),
Der auf alle dem Bundeskanzler überwiesenen Angelegen-
heiten sich erstreckende Aufgabenkreis des Bundeskanzleramts
war durch den Präsidialerlaß in drei Kategorien eingeteilt:
ı) die Gegenstände der Bundesverwaltung, die in eigener und
unmittelbarer Verwaltung des Bundes stehenden Angelegenheiten ;
2) Die Aufsicht über die den Einzelstaaten überwiesene Bundes-
verwaltung;
die Errichtung einer Behörde für die dem Bundeskanzler obliegende Verwaltung und
Beaufsichtigung der durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes zu Gegenständen
der Bundesverwaltung gewordenen, beziehungsweise unter die Aufsicht des Bundes-
Präsidiums gestellten Angelegenheiten, sowie für die Ihnen, als Bundeskanzler, zu-
stehende Bearbeitung der übrigen Bundes-Angelegenheiten. Diese Behörde soll den
Namen „Bundeskanzler-Amt“ führen u. unter Ihrer unmittelbaren Leitung stehen.
Zum Präsidenten derselben will Ich den Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrath u.
Ministerialdirektor Delbrück ernennen.
Bad Ems, den ı2. August 1867. Wilhelm.
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.“ Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
I) Geh. Oberregierungsrat Eck und Geh. Regierungsrat Michaelis und dann Geh.
Regierungsrat Puttkammer. Seit 1872 fungierten im Reichskanzleramt ein Direktor
(Eck) und vier vortragende Räte. Ferner ein Bureau: dieses Personal bildete die
Zentralabteilung. Im Bundeshaushaltsetat für 1868 waren als fortdauernde Ausgaben für
das Bundeskanzleramt 70550 Tlr. ausgeworfen. Die Ausgaben für den Bundesrat und
die Bundesausschüsse waren auch auf diesen Posten angewiesen (BGBl. 1867, S. 164).
2) Ueber die Bedeutung des Bundeskanzleramts sprach sich Bismarck im Reichs-
tag am 28. Sept. 1867 also aus: „Wenn ich auf die Notwendigkeit des Bundeskanzler-
amts komme, so erkläre ich, daß mir jede Fortsetzung des Geschäftsbetriebs unmög-
lich wird, wenn nicht das Bundeskanzleramt mit einer Auswahl reicher und ausge-
zeichneter Arbeitskräfte dotiert wäre. Es ist der unentbehrlichste Maschinenteil, um
die ganze Maschine, wie sie augenblicklich eingerichtet ist, in Gang zu halten.“ (Steno-
graphische Berichte über d. Verhandl. d. Reichstags 1867, Bd. I, S. 136.)
Rosenthal, Die Reichsregierung. 2