Full text: Die Reichsregierung.

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in dieser Behörde vereinigten Geschäftsgruppen zur Notwendigkeit 
machte. 
Durch die Gründung des Reichs wurde die Zuständigkeit des 
Amtes auf die süddeutschen Staaten ausgedehnt. Nicht nur wurde 
der Umfang der Geschäfte, namentlich der Finanzverwaltung, hier- 
durch größer, sondern diese auch komplizierter. 
Indem das Reich von der ihm durch Art. 4 der Verfassung 
verliehenen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machte, z. B. auf 
dem Gebiet der Justizgesetzgebung, der Reform des Münz- und 
Bankwesens, wurde eine weitere Geschäftssteigerung der Zentral- 
behörde herbeigeführt‘). 
Die Abzweigung einzelner Abteilungen des Amtes empfahl 
sich, da dasselbe „ihrer Natur nach nicht zusammengehörige und 
deshalb zur Vereinigung bei einer einzigen Behörde an und für 
sich nicht geeignete Verwaltungszweige, welche zugleich von 
solcher Wichtigkeit und eine so bedeutende Arbeitslast mit sich 
bringen, umfaßt, wie die Denkschrift ausführt, daß eine weitere 
selbständige Organisation einzelner Abteilungen des Reichskanzler- 
amts schon im Interesse einer sachgemäßen, zugleich gründ- 
lichen und raschen Erledigung der Geschäfte wünschenswert er- 
scheint“. 
Infolge des Ausscheidens des ersten Präsidenten des Reichs- 
kanzleramts Rudolf Delbrück?) (1. Mai 1876) aus dem Dienste 
hielt man den Zeitpunkt für die Herstellung weiterer selbständiger 
Reichsverwaltungsbehörden für gekommen. 
ı) Vgl. die Denkschrift über die Organisation der Zentralbehörde, dem Reichs- 
haushaltsetat für das ı. Quartal 1877 beigegeben, in Hirth, Annalen des Deutschen 
1877, S. 335. 
2) Die Denkschrift (a. a. O. S. 336) hebt hervor: „Das Bedürfnis nach einer 
solchen Umgestaltung trat weniger hervor, solange an der Spitze des Reichskanzleramts 
ein Mann stand, der bei der Entwicklung der Gesetzgebung und der Verwaltungs- 
tätigkeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs von Anfang an in der 
eingehendsten Weise mitgewirkt hatte und der deshalb mit allen zu dem Geschäfts- 
kreise des Reichskanzleramts gehörigen Gegenständen bis zu den Einzelheiten ver- 
traut war.“
	        
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